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Alltagsgeschichte des Mittelalters

III. 1.2. Die Pfalzen

Burgen größeren Umfangs, die auch Pfalzen bezeichnet werden, können als Wohnstätten der Könige definiert werden.

Das Wort "Pfalz" selbst läßt sich vom lateinischen "palatium" (Palast) ableiten und verdeutlicht dadurch schon seine Funktion. Die Pfalzen stellten feste Residenzen mit palastartigen Gebäuden und Hallen, mit Unterkünften für den gesamten Hofstaat, das Gefolge und die Kanzlei, mit einer Kapelle und mit großen Ställen, Scheunen und umfangreichen Vorratsräumen dar.

Eine Hauptstadt mit Dauerresidenz für die Könige gab es im fränkischen und im deutschen Reich nicht. Um für Recht und Ordnung sorgen zu können, und um zu zeigen, wer der Herr im Reich war, waren die Könige samt ihrer Familie und dem Hofstaat zum Umherziehen gezwungen. Die Pfalzen stellten dabei Unterkünfte für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt dar.

Was nicht heißen soll, daß der Herrscher da und dort nicht einige Monate zu verweilen gedachte. Die Pfalzen stellten letztendlich viele kleine Hauptstädte dar, in denen der König und sein Stab den Regierungsgeschäften nachgehen konnten, Erlasse verkündeten, Urkunden erstellten, Streitigkeiten unter ihren Gefolgsleuten schlichteten, Hoftage und Königsgerichte abhielten, und in denen sie auch Hochzeiten, hohe kirchliche Festtage und Kindergeburten feierten. Auch Königswahlen und -krönungen fanden vielfach an Pfalzorten statt. Allerdings war der König auf seinem Zug durch das Reich nicht allein auf diese königlichen Residenzen angewiesen, sondern auch Bischofssitze, Klöster und Reichsstädte mußten ihm Aufnahme und Verpflegung gewähren.

Da die finanzielle Belastung für die Beherbergung sehr hoch war, war man froh, wenn man nicht zu häufig aufgesucht wurde. So benötigte z.B. der kaiserliche Hof Ottos I. († 973) täglich 1000 Schweine und Schafe, 10 Fuder Wein, 10 Fuder Bier, 1000 Malter Getreide, 8 Rinder, außerdem Hühner, Ferkel, Fische, Eier, Gemüse und vieles mehr (laut der zeitgenössischen Quelle "Annalista Saxo"). Wie man diesen Angaben entnehmen kann, muß der königliche Hofstaat mindestens aus 1000 Personen bestanden haben. Wie froh manche Klöster waren, wenn die "gierige fressende Königsraupe" an ihnen vorbeizog, kann man sich gut vorstellen.

Viele Pfalzen entstanden auf königlichem Landbesitz und waren einem Wirtschaftshof angeschlossen. Die karolingischen Königspfalzen des 8. und 9. Jhs. waren im allgemeinen noch unbefestigt und unterschieden sich dadurch grundsätzlich von einer Burganlage.

Denn sie hatten administrative, politische und repräsentative, aber keine militärischen Funktionen zu erfüllen. Erst gegen Ende des 9. Jhs. und zu Beginn des 10. Jhs. wurden die königlichen Residenzen mit Verteidigungsanlagen versehen. Folglich unterschieden sich die Pfalzburgen und die gewöhnlichen Burgen im 12. Jh. nur noch in ihrer Größe.

Die Bauelemente der Pfalzen aus dem Hochmittelalter sind das Palatium (der Saal- und Wohnraum), die Pfalzkapelle (als Doppelkapelle), die Wirtschaftsgebäude und die Befestigung.

Die Aachener Lieblingspfalz Karls des Großen († 814) wies zusätzlich noch ein überdachtes Schwimmbecken auf, das eine Fläche von 400 - 500 qm besaß und dessen Wassertemperatur zwischen 55 - 60°C betrug. Mit mehr als 100 Leuten konnte sich der Kaiser, der die Geselligkeit liebte, dort vergnügen.


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