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Alltagsgeschichte des Mittelalters

V. 2. Die Scheidung

Noch zu Beginn der Karolingerzeit (8. Jh.) konnte eine Ehe in beiderseitigem Einvernehmen relativ leicht aufgelöst werden. Nur eine Erklärung vor dem zuständigen Grafengericht war notwendig. Außerdem besaß der Mann nach dem germanischen Recht die Möglichkeit, seine Ehefrau durch eine einseitige Willenserklärung zu verstoßen. Falls er für diesen Schritt jedoch keinen triftigen Grund besaß, mußte er, wie schon erwähnt, damit rechnen, daß sich die Sippe seiner Gattin dafür an ihm rächen würde.

In der Synode von Soissons im Jahre 744 wurde festgelegt, daß eine Ehe geschieden werden durfte, wenn die Gattin beim Ehebruch ertappt worden war.

Der Frau stand das einseitige Scheidungsrecht nur in der Friedelehe zu.

Ehen wieder auflösen zu können, lag deutlich im Interesse der adligen Hauspolitik. Eventuell bot sich nach der ersten Eheschließung eine politisch, wirtschaftlich oder dynastisch gesehen noch günstigere Heirat an, die man sich nicht entgehen lassen durfte oder wollte.

Seit dem 9. Jh. wurde diese adlige Scheidungspraxis aber durch die Kirche erheblich erschwert. Diese forderte nämlich die Unauflösbarkeit der Ehe. Wie Jesus Christus für immer mit der Kirche in Verbindung stehen würde, sollten auch der Ehemann und die Ehefrau für immer untrennbar sein. Die Ehe wurde somit im Jahre 1184 zum siebten Sakrament erhoben und für unauflöslich erklärt.

Für die Frauen jedoch wurde durch das Scheidungsverbot ihrer Männer das Leben nicht unbedingt leichter. So mußte eine Tochter Friedrichs II., die Margarete hieß, vor ihrem Ehemann, dem Markgrafen Albrecht von Meißen († 1314), fliehen, weil dieser sich nicht von ihr scheiden lassen durfte.

"Durch das außereheliche Verhältnis Albrechts von Meißen mit Kunigunde von Eisenberg steigerte sich die Abneigung gegen seine Frau (Margarete) zu Widerwillen. Er veranlaßte einen Diener, einen Eseltreiber, der täglich das Holz auf die Wartburg brachte, nachts als Teufel verkleidet in das Schlafgemach Margaretes einzudringen und sie zu erwürgen. Der Diener zögerte, den schändlichen Plan auszuführen, und als er sich auf das Drängen seines Herrn dennoch dazu anschickte, erbat er von Margarete Gnade und eröffnete ihr die Gefahr, in welcher sie schwebe und der sie sich nur durch die Flucht entziehen könne. Sie entschloß sich dazu, ging aber zuvor noch einmal zu ihren Kindern, um von ihnen Abschied zu nehmen. Der Schmerz bewegte sie so heftig, daß sie Friedrich küssend in die Wange biß. Er bekam den Beinamen ‚mit der gebissenen Wange‘... Margarete, der Diener und zwei getreue Frauen ließen sich an Stricken von der Wartburg herab und entkamen. Margarete wanderte ohne Hilfe, von Angst und Sorge getrieben durch das Land, bis der Abt von Fulda sie aufnahm und nach Frankfurt bringen ließ. Im Angedenken an Margaretes kaiserlichen Vater behielten die Bürger die unglückliche Frau bis zu ihrem Tod im Jahr 1270. Der Erzbischof von Mainz ließ sie feierlich bestatten. Albrecht von Meißen ging in die Geschichte unter dem Namen des Entarteten ein." (in: Josef Mühlberger, ebenda, S. 146/147)

Wie aber konnte sich Friedrich Barbarossa († 1190) trotz des kirchlichen Scheidungsverbotes von seiner ersten Frau, Adela von Vohburg, legitim trennen, um einige Jahre später seine zweite Frau, Beatrix von Burgund, zu ehelichen?

Ein zweites Mal durfte nämlich nur geheiratet werden, wenn die Kirche die erste Ehe nicht nur schied, sondern auch für ungültig erklären ließ. Drei Gründe boten sich an!

  1. Der Ehemann erwischte seine Frau beim Ehebruch.
  2. Die Ehefrau erwies sich als unfruchtbar. Nach altem germanischen Recht durfte sie dann verstoßen werden.
  3. Der Verwandtschaftsgrad zwischen den Eheleuten war zu eng.

Friedrich Barbarossa nannte, um ganz sicher zu gehen, der Kirche alle drei Gründe.

Die Geistlichkeit erklärte seine Ehe mit Adela von Vohburg für ungültig, und so durfte er sich, wie erwähnt, einige Jahre später mit Beatrix von Burgund vermählen.

Warum aber willigten die Geistlichen in diese Scheidung ein?

Welcher von den drei Gründen überzeugte sie?

Ein betrogener Ehemann konnte laut der Kirche zwar geschieden werden, aber er erhielt nicht das Recht zur Wiederheirat. Somit konnte es nicht der erste Grund gewesen sein.

Beispiele, daß Männer sich von ihren unfruchtbaren Frauen trennen und neu vermählen durften, sind erst seit Papst Martin V. († 1431) bekannt geworden. Angeblich handelte es sich in diesen Fällen um rechtlich gültige, aber sexuell nicht vollzogene Ehen.

Denn die Unfruchtbarkeit einer Frau allein wurde nicht als Scheidungsgrund kirchlicherseits anerkannt. Nur wenn wegen der Impotenz des Ehegatten die Ehe im Laufe von drei Jahren nicht vollzogen werden konnte, akzeptierte die Kirche dies als Scheidungsgrund.

Die Geistlichkeit erklärte also die Ehe zwischen Friedrich Barbarossa und Adela von Vohburg nur für ungültig, weil die Ehepartner zu eng miteinander verwandt waren. Sie hatten nämlich dieselben Ururgroßeltern und standen im vierten Verwandtschaftsgrad zueinander. Nebenbei bemerkt, war auch Beatrix von Burgund im vierten Grad mit Friedrich Barbarossa verwandt. Aber diese Tatsache hinderte den Kaiser nicht, seine Auserwählte zu ehelichen.

Die Adelshäuser waren schließlich schon immer verwandtschaftlich eng verflochten.

Die Geistlichen aber versuchten, diese Verwandtschaftsehen zu verhindern, auch wenn sie beim hohen Adel wenig Erfolg hatten.

So verboten sie im 6. Jh. die Ehe zwischen Brautleuten, die im dritten Grad miteinander verwandt waren. Im 8. und 9. Jh. verlangten sie, daß Eheleute, die im sechsten Grad miteinander verwandt waren, sich wieder trennten und andere Ehepartner suchten.

Um 800 ließ Papst Leo III. Ehen zwischen Verwandten siebten Grades verbieten, weil der Herr am siebten Tag von seinen Werken ausruhte.

Auch wenn "Schwägerschaft aus unerlaubtem Beischlaf" vorlag, d. h., eine Frau den Bruder eines Mannes heiraten wollte, mit dem sie Geschlechtsverkehr hatte, verbot die Kirche die Eheschließung.

Im Jahre 530 wurde von Kaiser Justinian die Ehe zwischen dem Paten und dem Täufling wegen der geistlichen Verwandtschaft untersagt.

692 und 721 erweiterte die Kirche diese Anordnung, indem sie Eheschließungen zwischen den Paten und den Eltern der Täuflinge verbot.

867 durften laut Papst Nikolaus I. auch keine Ehen mehr zwischen den Kindern der Paten und den Täuflingen geschlossen werden.

Dieses Ehehindernis wegen der geistlichen Verwandtschaft wurde erst im Jahre 1983 aufgehoben!

Der Scholastiker und bedeutende Theologe der katholischen Kirche, Thomas von Aquin († 1274), begründete diese Eheverbote der Kirche folgendermaßen: "... da von Natur der Mensch seine Blutsverwandten liebt, würde, wenn noch die Liebe dazukommt, die aus der geschlechtlichen Verbindung stammt, eine zu große Leidenschaft der Liebe und ein Höchstmaß an Geschlechtslust entstehen, und das widerspricht der Keuschheit." (in: Uta Ranke-Heinemann, Eunuchen für das Himmelreich, Hamburg 1988, S. 233)

Da besonders vom niederen Adel gegen diese Bestimmungen heftig protestiert wurde, erlaubte das Laterankonzil im Jahre 1215 schließlich wieder die Ehe zwischen Brautleuten, die ab dem vierten Grad miteinander verwandt waren.

Der hohe Adel dagegen änderte wegen der Geistlichkeit nicht im geringsten seine Heiratspolitik. Man suchte wie schon immer seinen Ehepartner innerhalb der Verwandtschaft und nutzte die kirchlichen Verbote nur, um sich rechtmäßig scheiden lassen zu können.

Wenn Ehen wegen zu naher Verwandtschaft als ungültig erklärt und damit geschieden wurden, behielten die Kinder aus diesen Verbindungen jedoch laut des Sachsenspiegels ihren ehelichen Status.

Der geschiedenen Frau stand das Gut, das sie als Mitgift für einen Scheidungsfall mit in die Ehe gebracht hatte, und die "Gerade" zu, die sich aus Betten, Bettzeug, Frauenkleidern, Schmuck und anderen Gegenständen des persönlichen Bedarfs zusammensetzte.

Wer es wagen sollte, sich ohne päpstliche Erlaubnis zu scheiden, wurde wie der französische König Philipp August († 1223) exkommuniziert. Nach dem Tod seiner ersten Frau Elisabeth von Hennegau hatte er am 15.8.1193 die schöne Schwester des dänischen Königs Knut VI., Ingeborg, geheiratet. Was nun in der Hochzeitsnacht geschah, blieb für immer ein Geheimnis. Philipp August wollte jedenfalls nach dieser Nacht, seine neue Gemahlin unverzüglich verstoßen. Für die Scheidung brachte er einen plausiblen Grund vor, so behauptete er nämlich einfach, Ingeborg sei zu nah mit ihm verwandt. Einige Jahre später heiratete er am 7.5.1196 Agnes von Meran, die nun aber tatsächlich in einem nicht gestatteten Grad mit ihm verwandt war. Gefällige Geistliche hatten seine zweite Ehe jedoch annulliert und die dritte für gültig erklärt. Ingeborg gab sich damit nicht zufrieden und wandte sich an den Papst, Cölestin III., der für sie Partei ergriff. Er ließ es aber nur bei Ermahnungen und einem verbalen Verbot bewenden. Anders sein Nachfolger, Papst Innozenz III., der schließlich am 13.1.1200 den Bann über Philipp August und sein Königreich verhängen ließ. Philipp August gab letztendlich im September 1201 nach, trennte sich von seiner dritten Frau und lebte wieder mit seiner zweiten Frau zusammen.


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