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Alltagsgeschichte des Mittelalters

X. 4. Die Hospitalgeschichte

Die mittelalterlichen Hospitäler sind, was ihre medizinische Funktion betrifft, Anstalten, in denen bei den Kranken der Heilprozeß der Natur erstens durch die nötige Ruhe z.B. durch ausgewogenen Schlaf, zweitens durch intensive Pflege z.B. durch häufiges Waschen und Baden, und drittens durch angemessene, gute Ernährung gefördert wird. Die Gegenwart von Ärzten und medizinisch geschultem Personal wie in unseren Krankenhäusern war nicht notwendig, da die Gesundung Gott allein oblag (Abb. 55).

mittelalterlicher Krankensaal
Abb. 55: In diesem dreischiffigen, mittels Säulen unterteilten Krankensaal, an dessen Ostseite (hinten in der Mitte) sich der Altar und eine gekreuzigte Jesus-statue befinden, werden kranke Frauen und Männer von mehreren Schwestern, die an ihren schwarzen Schleiern zu erkennen sind, versorgt. Dabei werden die Kranken streng nach ihrem Geschlecht getrennt. Rechts befinden sich die Männer und links die Frauen. Wie für das gesamte Mittelalter üblich schlafen die Patienten nackt und zu zweit in einem Bett. Nur eine Patientin (links) ist bekleidet, da sie von einem Priester, der nicht in Versuchung gebracht werden darf, das Abendmahl erhält, das für jeden Neuankömmling obligatorisch war. Ein Diener, der sich zur linken Seite des Priesters befindet, hält während dieser Zeremonie eine große Kerze in seinen Händen. Die Patientin neben der neuen Kranken erhält derweil von einer Schwester etwas zu trinken. Die kranken Männer (rechts) werden mit Speisen versorgt. Der ehemalige Bettpartner von dem Patienten ganz rechts und eine Frau, die ursprünglich die Bettstätte der neuen Patientin belegt hatte, sind vor kurzem gestorben. Ihre Leichen werden von zwei Schwestern (links unten) in Tüchern eingenäht. In der vorderen Mitte bitten ein König und zwei Frauen mit ihren Kindern vor und hinter den Säulen die auf ihnen oben plazierten Heiligen um Wiedergenesung

Ihre Entstehung verdankten die Spitäler der moralischen Verpflichtung der Christen, tätige Nächstenliebe zu üben. In der Benediktinerregel galt das Gebot: "Die Sorge um die Schwachen muß vor allem und über alles getätigt werden, damit auf diese Weise in Wahrheit Christus und damit ihnen (den Schwachen) gedient werde." (in: Werner Leibbrand, Heilkunde – Eine Problemgeschichte der Medizin, Freiburg, München 1954, S. 131)

Damit war die Fürsorge und Pflege für Alte, Arme, Kranke und Schwache christlich begründet worden.

In der Antike gab es weder in Sparta, Athen, Alexandria noch in Rom Krankenhäuser mittelalterlicher Prägung. Nur in Delphi, Delos und Korinth waren seit etwa 500 v. Chr. an den Kultstätten des Gottes Asklepios, Pilgerherbergen mit heilkundigen Priestern zu finden. Und die Römer hatten an den Grenzen des Römischen Reiches Valetudinarien errichten lassen, in denen kranke Sklaven und römische Legionäre behandelt werden konnten.

Seit dem 4. Jh. verbreiteten sich im Abendland die Xenodochien, die Bedürfnisanstalten für Arme, Fremde und Pilger darstellten. Die ersten abendländischen Xenodochien wurden in Ostia (395) und in Rom (399) errichtet. Im Frühmittelalter gab es sie schließlich in Gallien und im Merowingerreich fast an jedem Bischofssitz. Auf dem Lande sorgten die Mönche für die Schwachen, Kranken und Pilger, indem sie in ihren Klöstern für diese Menschengruppen Gästehäuser, Pilgerhäuser und Aderlaßhäuser bauen ließen.

Eine Weiterentwicklung im Hospitalwesen fand während der Kreuzzüge (1096 - 1270) statt. In dieser Zeit entstanden die bekannten ritterlichen Ordensgemeinschaften: die Johanniter, die Templer und der Deutsche Ritterorden.

Die Johanniter und der Deutsche Ritterorden waren anfänglich besonders in der Krankenpflege aktiv.

Der Orden der Johanniter, die sich seit dem 16. Jh. "Malteser" nannten, wurde 1099 von einem französischen Ritter mit dem Namen Gérard in Jerusalem gegründet. Seine Mitglieder, die an ihren schwarzen Mänteln mit dem weißen, achtspitzigen Kreuz zu erkennen waren, legten nach dem Vorbild der Benediktiner ein strenges Gelübde auf Armut, Gehorsam und Keuschheit ab.

Ihre Aufgaben sahen die Johanniter in der Pflege von Kranken und Verwundeten und in der Hilfe von Armen. Später übernahmen sie wie die Templer die militärische Funktion, die Pilger, die auf dem Weg vom Meer nach Jerusalem waren, zu beschützen. Im Gegensatz zu den gewöhnlichen mittelalterlichen Hospitälern waren in dem größten Hospital der Johanniter zu Jerusalem gegen Ende des 12. Jhs. vier gelehrte Ärzte zur Betreuung der Kranken und Armen vorgeschrieben, die unter anderem Urinproben durchführen und Heilmittel verabreichen mußten.

Der Deutsche Ritterorden wurde während des dritten Kreuzzuges im Jahre 1191 von Kaufleuten aus Bremen und Lübeck und deutschen Rittern in Jerusalem gegründet. Sie wählten zur Kennzeichnung ihres Ordens genau die umgekehrten Farben der Johanniter: weißer Mantel und schwarzes Kreuz.

Anfänglich übernahmen die Ritter des Deutschen Ordens nicht nur die Ordensregeln der Johanniter, sondern kümmerten sich auch wie diese besonders um Kranke und Verwundete. Aber bald schon waren auch sie nur noch militärisch tätig.

Im Abendland wurde währenddessen ein neuer tiefgreifender Erlaß bezüglich der Hospitäler verkündet. Seit 1179 forderte nämlich ein Laterankonzil wegen der Gefahr der Ansteckung die Absonderung der Schwerkranken von den übrigen Patienten. So entwickelten sich neben den allgemeinen Spitälern die Sondersiechenspitäler und die Lepra-Hospitäler, die außerhalb der Stadt errichtet werden mußten. Im Spätmittelalter gesellte sich diesen zwei Spitalarten noch das Elendspital oder die Elendherberge zu, in der erkrankte und hilfsbedürftige Fremde Aufnahme fanden.

1198 wurde in Montpellier der Spitalorden vom Heiligen Geist gegründet, der sich vor allem in Frankreich, Italien und Süddeutschland ausbreitete. Dieser Orden widmete sich wie der kurz vor ihm gegründete Hospitalorden vom Heiligen Antonius der Krankenpflege.

Im Spätmittelalter trennte sich das Spitalwesen schließlich von seiner bisherigen Bindung an Klöster und Domstifte und geriet unter die Kontrolle der städtischen Räte. Unter deren Regie entwickelten sich die bisherigen "Krankenhäuser" immer mehr zu "Alterspflegeheimen". So konnten sich alte Bürger und Bürgerinnen als Pfründner in ein Hospital "einkaufen". Die reichen und gerngesehenen Pfründner erhielten spezielle Unterkünfte, die z.T. zusätzlich mit Stube, Küche und Keller ausgestattet waren. Sie brachten auch ihr eigenes Dienstpersonal mit, das für sie zu putzen, zu waschen und zu kochen hatte. Das Pflegepersonal des Hospitals mußte sich kaum um sie kümmern. Starben diese reichen Pfründner, erbte das Hospital ihr gesamtes Vermögen.

Den armen Pfründnern wurde nur eine Bettstatt zur Verfügung gestellt. Sie hatten ihre eigene Bettwäsche mitzubringen. Ihr spärlicher Besitz wurde nach ihrem Tode jedoch ebenfalls vom Hospital beansprucht.

Im Gegensatz zu den reichen Pfründnern waren die armen, falls sie körperlich dazu noch in der Lage waren, außerdem zur Mithilfe verpflichtet. So mußten sie z.B. das Vieh versorgen, Kranke betreuen, Küchendienste verrichten, im Garten arbeiten oder spinnen. Und nicht jeder arme Alte fand im Hospital eine kostenlose Aufnahme. Die führenden Persönlichkeiten des Hospitals betrieben nach moralischen und kirchlichen Gesichtspunkten Auslese.

Das Personal des Hospitals bestand aus dem Spitalpfleger, dem Spitalmeister und der Spitalmeisterin, einigen Schwestern und Hilfskräften. Der Spitalpfleger verwaltete das Spitalvermögen und führte als Vertreter des städtischen Rates die Oberaufsicht über das Hospital. Ihm unterstanden der Spitalmeister und die Spitalmeisterin, die für die Verwaltungs- und für die Pflegedienste zuständig waren. Die Schwestern, die bei ihrem Eintritt ein Gelübde der Armut, des Gehorsams, der Keuschheit und des Dienstes am Kranken ablegen mußten, verfügten über keine medizinische Ausbildung. Ärzte erschienen im Hospital zudem nur, wenn sie ausdrücklich gerufen wurden. Außerdem waren noch mehrere Geistliche für das Hospital zuständig. Sie hatten die täglichen Messen zu lesen und an den Sonn- und Festtagen Gottesdienste für die Kranken zu halten. Auch die sieben Gebetszeiten wurden von ihnen wie in einem Kloster bei Tag und bei Nacht mit feierlichem Gesang verrichtet.

Die Hospitäler wurden von der Stadtbevölkerung durch freiwillige Spenden z.B. Nahrungsstiftungen finanziert und auch in vielen Testamenten der Bürger und Bürgerinnen reichlichst bedacht. In vielen spätmittelalterlichen Städten gehörten ihnen mehrere übereignete Ländereien, Weinberge und Nutzungsrechte, und sie fungierten, da sie häufig über die größten liquiden Geldbeträge in der Stadt verfügten, oft auch als Bank.


Lesetipps:
  • Jetter, Dieter: Grundzüge der Hospitalgeschichte. Darmstadt 1973
  • Ulshöfer, Kuno: Spital und Krankenpflege im späten Mittelalter, S. 49-68, in: Württembergisch Franken 62, 1978
  • Warncke, D.: Das Heilige-Geist-Hospital zu Lübeck. Lübeck 1922

Lohnenswerter Ausflug:

  • ein Besuch des Heiligen-Geist-Hospitals zu Lübeck

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