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Die Wettiner

Friedrich II. der Sanftmütige († 1464)

Friedrich II. der Sanftmütige war 15 Jahre alt, als sein Vater Friedrich der Streitbare, der erste Kurfürst der Wettiner, am 4. Januar 1428 starb. Da Letzterer keine testamentarischen Bestimmungen hinsichtlich der Erbregelung hinterlassen hatte, folgten ihm seine vier unmündigen Söhne gemeinsam nach. Friedrich der Sanftmütige wurde jedoch als sein ältester Sohn der nächste Kurfürst von Sachsen. Aber es waren schon jetzt Streitigkeiten im wettinischen Haus vorauszusehen, wenn seine drei jüngeren Brüder, der 11-jährige Herzog Sigismund, der fünfjährige Herzog Heinrich und der zweijährige Herzog Wilhelm III. der Tapfere, mit dem Erreichen ihres Erwachsenenalters den Anspruch erhoben, gleichberechtigt an der wettinischen Herrschaft beteiligt zu werden. Friedrich der Sanftmütige trat nach dem Tod seines Vaters, obwohl noch unmündig, unterstützt von einem Vormundschaftsrat, dem auch seine Mutter Katharina von Braunschweig-Lüneburg (1395-1442) angehörte, sogleich die Regierung an. Sein Vater war in einer politisch sehr gefährlichen und unsicheren Zeit gestorben. Unter der Führung von Prokop dem Großen († 1434) unternahmen die Hussiten nämlich seit 1429 immer weiter ausgreifende Kriegszüge Richtung Westen. Im Herbst 1429 standen sie plötzlich vor Dresden. Sie blieben jedoch auf dem rechten Elbufer und zogen, nachdem sie dort alles niedergebrannt hatten, die Elbe abwärts bis nahe Magdeburg. Im November 1429 kehrten sie mit reichlicher Beute beladen nach Prag zurück, um bereits im Dezember 1429 erneut in das Herrschaftsgebiet der Wettiner einzufallen. Friedrich der Sanftmütige besaß nicht die notwendigen Truppen, um die 40.000 Hussiten unter Prokop dem Großen aufzuhalten. Dieser stand in der ersten Januarwoche 1430 mit seinem großen Heer bereits vor Leipzig. Da die Belagerung von stark befestigten Städten und Burgen nicht in das taktische Konzept der Hussiten passte, kamen die Einwohner von Leipzig noch einmal ungeschoren davon. Prokop wandte sich nämlich mit seinen Truppen von Leipzig ab und zog ins Vogtland, in dem er Ende Januar die Städte Altenburg und Plauen erobern und plündern ließ. „Die Verwüstungen und Verluste im wettinischen Herrschaftsbereich waren erheblich, lassen sich jedoch nicht konkret beziffern. Etwa achtzehn Städte und Marktflecken sowie einige hundert Dörfer sollen die Heere der Hussiten in Schutt und Asche gelegt haben.“ (in: Jörg Rogge, ebenda, S. 156). Danach machte sich Prokop mit seinen unbesiegbaren Kriegern in die Herrschaft der Hohenzoller auf, um gegen Ende Februar 1430 erneut nach Prag zurückzukehren.

In dieser für den jungen Wettiner gefährlichen Zeit erhielt er militärische Hilfe von seinem Verwandten Friedrich dem Friedfertigen, dem Landgrafen von Thüringen und Cousin seines verstorbenen Vaters, der an der Spitze seines 1.000 Mann starken Heeres im Winter 1429/30 nach Dresden eilte. Der Krieg gegen die Hussiten führte letztendlich zur Aussöhnung der beiden Linien. „Im April 1431 bestätigten Kurfürst Friedrich II. [der Sanftmütige] und sein Bruder Sigismund gemeinsam mit dem Landgrafen Friedrich den Vertrag über die Teilung der Mark Meißen von 1410, und sie schlossen gleichzeitig eine Erbverbrüderung ab. Danach entstanden keine Konflikte zwischen Landgraf Friedrich und Kurfürst Friedrich II. mehr.“ (in: Jörg Rogge, ebenda, S. 157). Da sich schon bald zeigte, dass die Wettiner keine Chance hatten, gegen die Hussiten militärisch etwas auszurichten, beschloss Friedrich der Sanftmütige, mit diesen in Verhandlungen zu treten. Im August 1432 konnte er mit den Taboriten und den Waisen, den radikalen hussitischen Gruppen, einen bis zum November 1434 befristeten Waffenstillstand abschließen.

Am 4. Januar 1436 versuchte Friedrich in der Altenburger Örterung (Nutzungsteilung des Herrschaftsbereiches), die auf neun Jahre befristet wurde, die Regierungsbeteiligung und die Verteilung der Unterhaltsgelder zwischen ihm und seinen Brüdern zu regeln. Da sein Bruder Heinrich am 22. Juli 1435 im Alter von 13 Jahren gestorben war, hatte er sich nur noch mit seinen Brüdern, dem 19-jährigen Sigismund und dem zehnjährigen Wilhelm III., auseinanderzusetzen. „Kurfürst Friedrich II. erhielt einen Teil mit Meißen als Hauptort. An Sigismund fielen unter anderem Naumburg, Jena, Orlamünde, Saalfeld, Camburg, Weißenfels sowie Coburg mit dem Besitz in Franken. Wilhelm III. übernahm in etwa das alte Osterland mit den Hauptorten Altenburg und Leipzig. Die drei gaben sich gegenseitige Schutzversprechen, verboten Separateinungen mit anderen Mächten und verpflichteten sich, Besitzt[ümer] und Rechte nur an Brüder oder Vasallen zu verpfänden … Die Münze in Freiberg sowie das Bergregal und alle anderen Bergwerke wollten sie wie ihre Vorfahren gemeinsam nutzen.“ (in: Jörg Rogge, ebenda, S. 158). Im Jahr 1437 gelang es Friedrich schließlich, seinen Bruder Sigismund zur Klerikerlaufbahn zu zwingen, der damit auf seine Herrschaftsrechte und seinen Erbanteil verzichten musste. Laut einer anderen Quelle hätte Letzterer sich aus Liebe zu einer Witwe selbst für die Klerikerlaufbahn entschieden. Nur mit größtem Widerwillen übernahm Sigismund im Jahr 1440 das geistliche Amt als Bischof von Würzburg, von dem er bereits im November 1442 wegen seines unsittlichen Verhaltens entfernt wurde. Nachdem er einige Monate lang ziellos durch Franken und Thüringen geirrt war, wurde er im Frühjahr 1443 von seinen Brüdern Friedrich und Wilhelm III. aufgegriffen und auf der Burg Rochlitz inhaftiert. Vermutlich kam er nie wieder frei und starb dort am 24. Dezember 1471.

Wilhelm III. ließ sich im Gegensatz zu seinem Bruder Sigismund von seinem ältesten Bruder Friedrich nicht einschüchtern. Die Vergrößerung des wettinischen Herrschaftsgebietes durch den Tod des thüringischen Landgrafen Friedrich des Friedfertigen am 7. Mai 1440, aus dessen zwei Ehen mit Lucia Visconti (1372-1424) und Anna von Schwarzburg-Blankenburg († 1431) keine Kinder hervorgegangen waren, verschärfte noch die Feindschaft zwischen den beiden Brüdern. Wilhelm III. wollte nämlich die Landgrafschaft von Thüringen als selbständige Herrschaft übernehmen. Um die Aufteilung des wettinischen Herrschaftsgebietes und den Erwerb des thüringischen Teiles voranzutreiben, drängte er daher im Winter 1443/44 auf den Vollzug der Ehe mit seiner Verlobten Anna von Habsburg (1432-1462), der ältesten Tochter des römischen Königs Albrecht II. (1397-1439) und Schwester des böhmischen und ungarischen Königs Ladislaus Postumus (1440-1457). „Wilhelm III. hielt sich im Hinblick auf das Recht, selbständig zu herrschen, mit seinem Bruder für gleichberechtigt. Wieder mußte in einem Familienvertrag festgelegt werden, wer wo und wie regieren sollte. Nach langen Verhandlungen wurde am 11. Dezember 1445 eine vertragliche Regelung gefunden, nach der Friedrich II. [der Sanftmütige] das Kurfürstentum Sachsen und die Markgrafschaft Meißen erhielt, Wilhelm III. hingegen die fränkischen Besitzungen und die Landgrafschaft Thüringen. … Am 1. April 1446 bestätigte [König] Friedrich III. den Vertrag und ermahnte die Brüder, ohne Irrungen und Streitigkeiten ihre Herrschaftsgebiete zu regieren – die beiden Wettiner hielten sich jedoch nicht an diesen gutgemeinten Rat.“ (in: Jörg Rogge, ebenda, S. 161). Im Jahr 1450 ging Wilhelm III. mit seinem Schwager, dem Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg, wegen der Lausitz gegen seinen ältesten Bruder Friedrich militärisch vor. Diese kriegerische Auseinandersetzung zwischen den Brüdern ging als der „Sächsische Bruderkrieg“ in die Geschichte ein. Friedrich und Wilhelm söhnten sich schließlich im Jahr 1451 unter Vermittlung ihrer Schwäger, des Landgrafen Ludwig I. von Hessen, des Gatten ihrer Schwester Anna (1420-1462), und des Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg, des Gatten ihrer Schwester Katharina (1418/19-1476), wieder aus.

Friedrich der Sanftmütige war, wie sein Vorgehen gegen seinen Bruder Sigismund zeigte, alles andere als "sanftmütig". Er konnte hart und rücksichtslos sein, wenn es darum ging, seine Interessen durchzusetzen oder seine Position zu sichern. „Sein Wille und seine Entscheidungen waren ausschlaggebend für eine Politik, die auf die Sicherung und Erweiterung der wettinischen Macht zielte. Dem hatten sich seine Brüder unterzuordnen, aber noch mehr seine Lehensleute und Amtsträger. Für den Adel galt mehr denn je, daß nur mit dem Fürsten, an seinem Hof, in seinem Dienst, eigene Interessen erfolgreich vertreten werden konnten.“ (in: Jörg Rogge, ebenda, S. 167). Am 3. Juni 1431 heiratete Friedrich der Sanftmütige Margarete von Österreich (1416/1417-1486), eine Tochter des Herzogs Ernst von Innerösterreich (1377-1424) und Schwester des zukünftigen Kaisers Friedrich III. (1415-1493). Mit Letzterem verstand sich Friedrich sehr gut, was, politisch und wirtschaftlich betrachtet, ihm große Vorteile bringen sollte. So erlaubte ihm der Habsburger z.B. im Mai 1456, für drei Jahre Ausfuhrzölle auf Waid und Salz sowie auf schwere Wagen unabhängig von deren Ladung zu erheben. Seine Gattin schenkte ihm seine folgenden acht Kinder: 1. seine Tochter Amalia oder Ameley, geboren am 4. April 1436 und gestorben am 19. November 1501, die am 21. Februar 1452 mit dem Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut (1417-1479) verheiratet wurde; 2. seine Tochter Anna, geboren am 7. März 1437 und gestorben am 31. Oktober 1512, die am 12. November 1458 mit Albrecht Achilles (1414-1486), dem Kurfürsten von Brandenburg, verheiratet wurde; 3. seinen Sohn Friedrich, geboren am 28. August 1439 und gestorben am 23. Dezember 1451; 4. seinen Sohn Ernst, geboren am 24. März 1441 und gestorben am 26. August 1486; 5. seinen Sohn Albrecht den Beherzten, geboren am 31. Juli 1443 und gestorben am 12. September 1500; 6. seine Tochter Martha (nicht Margarete), die zukünftige Äbtissin von Seußlitz, geboren im Jahr 1444, gestorben im Jahr 1491 oder im Jahr 1498; 7. seine Tochter Hedwig (oder Hedewig), die zukünftige Äbtissin von Quedlinburg, geboren am 31. Oktober 1445 und gestorben am 13. Juni 1511; und 8. seinen Sohn Alexander, geboren am 24. Juni 1447 und gestorben am 14. September 1447.

Die Heirat zwischen Friedrichs Bruder Wilhelm III. und dessen Auserwählten, Anna von Österreich, fand am 20. Juni 1446 statt. Ihre Ehe stand jedoch von Anfang an unter keinem guten Stern. Wilhelm III. konnte seine Gattin nicht ausstehen. Aus ihrer Ehe gingen zudem nur zwei Töchter hervor, Katharina, geboren im Jahr 1453 und gestorben im Jahr 1534, die im Jahr 1471 mit dem Herzog Heinrich dem Jüngeren von Münsterberg (1452-1592) verheiratet wurde, und Margarete, geboren im Jahr 1459 (?) und gestorben im Jahr 1501, die im Jahr 1476 mit dem Kurfürsten Johann Cicero von Brandenburg (1455-1499) verheiratet wurde. Als Wilhelm III. sich in eine gewisse Katharina von Brandenstein verliebt hatte, ließ er seine Gattin Anna schließlich im Jahr 1457 auf der Eckartsburg gefangen setzen, in der sie am 14. November 1462 verstarb. Kurz nach ihrem Tod, im Juli 1463, heiratete Wilhelm III. seine langjährige Geliebte in Weimar. Da sie jedoch niederen Standes war, konnten aus ihrer Verbindung keine erbberechtigten Kinder hervorgehen.

Friedrich der Sanftmütige starb am 7. September 1464 um Mitternacht in Leipzig im Alter von 53 Jahren und wurde im Meißner Dom beigesetzt. In seinem im August 1459 geänderten Testament aus dem Jahr 1447 verbot er die Teilung des wettinischen Herrschaftsgebietes unter seinen ihn überlebenden Söhnen Ernst und Albrecht: „Der ältere Ernst, der ihm ja auch als Kurfürst nachfolgen würde, sollte die Regierung führen, Albrecht als Herzog an seiner Seite lediglich eine nicht näher bestimmte Beraterrolle ausüben. Zur unmittelbaren Verfügung sah der Vater für Albrecht lediglich Schloss und Stadt Dresden, Schloss und Stadt Torgau im Lochau und eine jährliche Apanage von 14.000 Gulden vor. Diese Bestimmungen liefen auf eine faktische Primogenitur des älteren Ernst hinaus, während Albrecht in einem Umfang abgefunden werden sollte, der etwa den späteren Sekundogenituren entsprach und eine ganz und gar zurückgesetzte herrschaftliche Stellung bedeutet hätte.“ (in: André Thieme, Albrecht der Beherzte – Stammvater der albertinischen Wettiner, Erfurt 2008, S. 57). Sein älterer Sohn Ernst entschied sich jedoch entgegen dem Wunsch seines Vaters für eine gemeinsame Nachfolge mit seinem Bruder. Am 25. Juni 1465 belehnte Kaiser Friedrich III. sie daher beide unter anderem mit dem Herzogtum Sachsen und der Markgrafschaft Meißen. Mit dem Kurfürstentum von Sachsen-Wittenberg wurde jedoch nach den Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356 nur Ernst belehnt. Am Anfang hatten die Brüder auch keine Schwierigkeit zusammenzuarbeiten. Ihre Höfe befanden sich sogar beide im Schloss von Dresden. Ernst war für die Innenpolitik und die Justiz und der ruhelose und abenteuerlustige Albrecht, der Ruhm und Ehre durch ritterliche Taten in Turnieren und auf dem Schlachtfeld zu erringen liebte, als "Chefdiplomat" und sächsischer Feldherr für die Außenpolitik des wettinischen Hauses verantwortlich. Durch den Einsatz von Gewalt und Geld gelang es den Brüdern, im Jahr 1466 die Herrschaft Plauen, im Jahr 1472 die Herrschaft Sagan und im Jahr 1477 die Herrschaften Sorau, Beeskow und Storkow zu erwerben. Neben ihrem Onkel, dem Kaiser Friedrich III., wurden Ernst und Albrecht die mächtigsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches.

Ernsthafte Probleme zwischen den beiden Brüdern traten erst in den 80er Jahren auf. Ihr Onkel Wilhelm III. der Tapfere war am 17. September 1482 gestorben. Da er keine erbberechtigten Söhne hinterließ, fiel sein Herrschaftsbereich, die Landgrafschaft von Thüringen, an seine beiden Neffen, den Kurfürsten Ernst und den Herzog Albrecht. Diese gerieten aber schließlich wegen der Verwaltung und der Regierung der Landgrafschaft Thüringen immer häufiger in Streit. Im Jahr 1482 hatte Albrecht zudem im Frühjahr oder Sommer zum ersten Mal von seinem Bruder eine eigene Hofhaltung gefordert, die er am 5. September des gleichen Jahres auch erhielt. Fortan befand sich der Hof des Herzogs Albrecht in Torgau, während der des Kurfürsten Ernst in Dresden blieb. Zu weiteren Reibereien zwischen den Brüdern war es gekommen, weil Albrecht zu Beginn der 80er Jahre über längere Zeiträume im wettinischen Herrschaftsgebiet verweilte und nicht mehr so oft und lange durch Feldzüge, Gesandtschaften und Reisen ins Ausland abwesend war und weil beide mittlerweile eigene Familien gegründet hatten und mehrere erbberechtigte Söhne besaßen. Ernst war seit dem 19. November 1460 mit Elisabeth (1443-1484), einer Tochter des Herzogs Albrecht III. von Bayern († 1460) verheiratet, die ihm folgende sieben Kinder schenkte: 1. seine Tochter Christine, geboren am 25. Dezember 1461 und gestorben am 8. Dezember 1521, die am 6. September 1478 die Gattin des dänischen Königs Johann I. (1455-1513) wurde; 2. seinen Sohn Friedrich den Weisen, geboren am 17. Januar 1463 und gestorben am 5. Mai 1525; 3. seinen Sohn Ernst, geboren am 26. Juni 1464 und gestorben am 3. August 1513, den zukünftigen Erzbischof von Magdeburg und Administrator von Halberstadt; 4. seinen Sohn Albrecht, geboren im Jahr 1467 und gestorben am 1. Mai 1484, den zukünftigen mainzischen Provisor von Erfurt, Oberamtsmann des Eichfeldes und Koadjutor des Erzbischofs von Mainz; 5. seinen Sohn Johann den Beständigen, geboren am 30. Juni 1468 und gestorben am 16. August 1532; 6. seine Tochter Margarete, geboren am 4. August 1469 und gestorben am 7. Dezember 1528, die am 27. Februar 1487 mit dem Herzog Heinrich von Braunschweig-Lüneburg († 1532) verheiratet wurde; und 7. seinen Sohn Wolfgang, geboren um 1473 und gestorben im Jahr 1478.

Albrecht heiratete am 11. November 1459 Zdenka (lat. Sidonia) (1449-1510), eine Tochter des böhmischen Königs Georg von Podiebrad († 1471). Seine Gattin schenkte ihm folgende acht Kinder: 1. seine Tochter Katharina, geboren am 24. Juli 1468 und gestorben am 10. Februar 1524, die in erster Ehe im Jahr 1484 mit dem Erzherzog Sigismund von Österreich-Tirol (1427-1496) und im Jahr 1497 in zweiter Ehe mit dem Herzog Erich I. von Braunschweig-Calenberg († 1540) verheiratet wurde; 2. seinen Sohn Georg den Bärtigen, geboren am 27. August 1471 und gestorben am 17. April 1539; 3. seinen Sohn Heinrich V. den Frommen, geboren am 16. März 1473 und gestorben am 18. August 1541; 4. seinen Sohn Friedrich, geboren am 25. Oktober 1474 und gestorben am 13. Dezember 1510, den zukünftigen Hochmeister des Deutschen Ritterordens; 5. seine Tochter Anna, geboren am 3. August 1478 und gestorben im Jahr 1479; 6. seinen Sohn Ludwig, geboren am 28. September 1481 und gestorben nach 1498; 7. seinen Sohn Johann, geboren und gestorben am 24. Juni 1484; und 8. seinen Sohn Johann, geboren in den Jahren 1488, 1494 oder 1498 und gestorben im gleichen Jahr wie sein Sohn Ludwig.

Am 17. Juni 1485 beschlossen die Brüder Ernst und Albrecht schließlich in Leipzig, den wettinischen Herrschaftsbereich zu teilen. Sie begründeten ihren Entschluss damit, dass eine Teilung für sie, ihre Kinder und auch für ihr Land und ihre Leute das Beste wäre. Man verständigte sich darauf, dass Ernst das Land teilen und Albrecht den Landesteil auswählen sollte. Die Teilung wurde am 8. November 1485 vorgenommen: „Die beiden Herrschaftsgebiete wurden in Anlehnung an die beiden Reichsfürstentümer – die Landgrafschaft Thüringen und die Markgrafschaft Meißen – gebildet. … Weil der meißnische Teil wertvoller, das heißt weniger verschuldet war, wurde beschlossen, daß der Bruder, welcher diesen Teil wählte, den anderen mit 100.000 Gulden entschädigen sollte … Albrecht wählte [am 9. November] jedoch den Teil, der um die Markgrafschaft Meißen gebildet war. An Ernst als den älteren fiel automatisch, das Herzogtum Sachsen mit der Kurwürde, dazu kam der thüringische Teil. Gemeinsam nutzen wollten sie die Bergwerke um Schneeberg und Neustadt, weil die Erträge aus dem Silberabbau nicht vorauszusehen waren und deswegen deren Wert nicht zu bestimmen war. Ihre Herrschaften in der Niederlausitz (Beeskow, Storkow und Sorau) und in Schlesien (Sagan) blieben ebenso unter ihrer gemeinsamen Verwaltung wie die Schutzherrschaft über das Hochstift Meißen.“ (in: Jörg Rogge, ebenda, S. 184). Die Teilung wurde am 24. Februar 1486 von Kaiser Friedrich III. bestätigt. Seit dieser Zeit gab es die ernestinische und die albertinische Linie der Wettiner.

Als Kurfürst Ernst am 26. August 1486 an den Folgen eines Reitunfalls in Colditz starb, folgten ihm seine beiden Söhne Friedrich der Weise und Johann der Beständige gemeinsam in der Regierung nach. Zu einer eindeutigen Erbregelung z.B. der Primogenitur hatte er sich nicht entschließen können. Friedrich der Weise erbte als sein ältester Sohn die Kurfürstenwürde. Sein Bruder Albrecht der Beherzte, der am 12. September 1500 in Friesland an einer in seinem Heer kursierenden Seuche sterben sollte, setzte hingegen in seinem Testament als Erbregelung das alleinige Erbfolgerecht des Erstgeborenen und die Unteilbarkeit des Herzogtums fest: „Nach Albrechts Willen durfte also die Regierungsgewalt ebensowenig wie die Herrschaftsbereiche geteilt werden; sie sollte sich immer in einer Hand befinden. Nur ein Vertreter der Familie war die entscheidene Autorität, auf ihn konzentrierte sich die politische Macht, er verfügte über die alleinige Entscheidungsgewalt in der Familie und mußte seine Entscheidungen nicht mit seinen Brüdern abstimmen. Die jüngeren Söhne erhielten keinen Anteil an der Regierung, hatten aber das Recht auf einen Anteil an den Einnahmen aus dem Herrschaftsgebiet.“ (in: Jörg Rogge, ebenda, S. 188). Im Jahr 1547 ging die Kurwürde schließlich von der ernestinischen auf die albertinische Linie über. Im Herzogtum und im zukünftigen Königreich von Sachsen regierten seitdem nur noch die Mitglieder der albertinischen Linie.


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