Elisabeth von Hessen, die Gattin von Johann von Sachsen, war eine für ihre Zeit ungewöhnliche Frau. Sie nahm kein Blatt vor dem Mund und sagte stets, was sie meinte und dachte. Und sie konnte so kräftig fluchen wie ihre männlichen Zeitgenossen. Wie jeder Frau (bis ins 20. Jahrhundert hinein), die es wagte, in der Politik oder in anderen wichtigen Angelegenheiten des Staates wie z.B. hinsichtlich der Religion mitsprechen zu wollen, oder die man als Gattin einfach loswerden wollte, hatte Elisabeth von Hessen sich ebenfalls gegen den Vorwurf des Ehebruches zu wehren. Die Ehre einer Frau durch diese Art von Beschuldigung zu verletzen, war ein alt- und langbewährtes Mittel, um weibliche Rivalen oder Intellektuelle entweder mundtot zu machen oder um eine neue Ehe eingehen zu können (siehe: Wilhelm von Oranien und Anna von Sachsen). "Die fortwährenden Spannungen [zwischen Elisabeth und ihrem Schwiegervater, Georg dem Bärtigen, und dessen Räte] verschärften sich durch Elisabeths spätestens seit 1526 fassbare Zuwendung zu Luther und mündeten schließlich seit 1532 in konkretere Vorwürfe über einen Ehebruch Elisabeths, die eben jetzt Beichte und Abendmahl verweigerte und ihr religiöses Bekenntnis damit in einer für Herzog Georg unhaltbaren Weise öffentlich machte. Für Elisabeths Ehre und religiöse Freiheit traten nachdrücklich Landgraf Philipp und Kurfürst Johann Friedrich ein ..." (in: André Thieme (Hg.): Die Korrespondenz der Herzogin Elisabeth von Sachsen. Erster Band: Die Jahre 1505 bis 1532. Leipzig 2010, S. XVI-XVII)
(Ausschnitt eines Bildes im Sächsischen Stammbuch, Dresden, Sächsische Landesbibliothek, Staats- und Universitätsbibliothek)
Nach 1551 erkrankte Elisabeth mehrmals sehr schwer, am 6. Dezember 1557 segnete sie schließlich das Zeitliche. Ihr Leichnam wurde nach Marburg in die Elisabethkirche überführt und dort bestattet.