Im Gegensatz zu der Scheidung war die zweite Heirat, jedenfalls den fränkischen Gesetzen nach zu urteilen, nicht so einfach durchzusetzen.
So durfte eine Witwe erst wieder mit einem anderen Mann vermählt werden, wenn die Verwandten ihres ersten Mannes sich damit einverstanden erklärten.
Die Kirche verbot auf dem Konzil von Trient (1545 - 1563) eine Wiederheirat nach der Scheidung, wenn der erste Ehepartner noch lebte. Erst nach seinem Tod konnte sich die Witwe oder der Witwer nach Ablauf einer mindestens dreimonatigen Trauerzeit ein zweites Mal vermählen.
Witwen, die von ihrem verstorbenen Mann schwanger waren, durften sich erst nach der Geburt des Kindes wieder verheiraten.
Hielt man sich nicht an die vorgeschriebene Trauerzeit, konnte man seinen verstorbenen Ehegatten nicht beerben.
Einige Frauen dagegen schienen ihr Witwendasein zu genießen und waren nicht bereit, sich ein zweites Mal einem Manne unterzuordnen. Über diese Witwen äußerte sich recht erhitzt der langobardische Fürst Aregis (nach 774):
"Eine ehrlose, verbotene Mode hat sich in diesen Zeiten ausgebreitet! So manche Weiberchen machen nach ihres Mannes Tod, der ehemännlichen Gewalt entledigt, ihrer Selbstbestimmung Freiheit sich desto hemmungsloser zunutze. In den vier Wänden ihres Hauses legen sie zwar Nonnentracht an, um nicht ehemännischer Gewalt sich fügen zu müssen ...
Und so, unter dem Deckmantel der Religion, legen sie alle Scheu ab und gehen allem um so freier nach, was ihr Herz erfreut. Denn nun stürzen sie sich in Vergnügungen, ergehen sich in Festgelagen, jagen sich Weine durch die Kehle, besuchen häufig Bäder und treiben unter Mißbrauch ihres Standes Üppigkeit und Kleiderluxus. Sodann, wenn sie mal durch die Straßen wallen, verschönern sie ihr Gesicht, pudern ihre Hände weiß und entzünden Begierden, um denen, die sich daran ergetzen, Feuer zu mischen. Oft auch sind sie recht schamlos darauf aus, nach Wohlgestalt Ausschau zu halten und mit der eigenen bemerkt zu werden.
Und kurz gesagt: sie lockern ihrer Seele Zügel für jedwede Unzucht und Wunsch. Und in der Tat: wenn erst einmal der Zunder eines ausschweifenden Lebens Feuer fängt, lassen sie ihn mit allen Reizmitteln der Sinne zu Ende glimmen. So zwar, daß sie ... sich insgeheim nicht nur zur Hingabe an einen, nein, gar an viele hinlegen. Und wenn der Leib nicht schwillt, kann man es nicht einmal leicht nachweisen ..." (in: Edith Ennen, ebenda, S. 42/43)