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Frohe Weihnachten / Merry Christmas

Eine wunderschöne Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2025 wünscht Ihnen, meine lieben Leser und Leserinnen, Ihre Maike Vogt-Lüerssen von Downunder.

Möge das nächste Jahr Ihnen Gesundheit und viel Liebe schenken. Ganz besonders möchte ich mich bei denjenigen bedanken, die meine Bücher und E-Books gekauft haben und mir damit ermöglichen, meiner großen Leidenschaft, der Geschichte, weiterhin nachgehen zu können.

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Alltagsgeschichte des Mittelalters

V. 4.2. Kirchliche Vorschriften bezüglich des Sexualverhaltens von Eheleuten

Die Geistlichen "lehrten" schließlich die Eheleute, wie der "richtige" Geschlechtsverkehr auszuführen war, wann miteinander geschlafen werden durfte und mit wem! So wurden sie nicht müde zu betonen, daß der Verkehr mit einer Menstruierenden, einer Schwangeren und einer Frau jenseits des Klimakteriums natürlich verboten sei, da mit ihnen der Zweck der Ehe, Nachwuchs zu erzeugen, nicht oder nicht mehr erzielt werden könnte.

Wenn die Verbote nicht fruchteten, wurden Horrorgeschichten in Umlauf gebracht! So prophezeiten berühmte Theologen, daß bei dem Geschlechtsverkehr mit einer menstruierenden Frau behinderte, aussätzige, wasserköpfige, bucklige, blinde, krumme, blödsinnige, schielende, einäugige, epileptische, taubstumme, hinkende und vom Teufel besessene Kinder gezeugt würden.

Isidor von Sevilla († 636) schrieb in seiner Real- und Wortencyclopädie über das Menstruationsblut folgendes: "Nach der Berührung mit ihm können Früchte nicht keimen, Blüten verwelken, Gräser sterben ab ... Eisen rostet, Erz wird schwarz, Hunde, die davon nehmen, bekommen die Tollwut." (in: Uta Ranke-Heinemann, ebenda, S. 26)

Welcher Mann hatte angesichts dieser ätzenden Flüssigkeit da noch den Mut, seine menstruierende Frau zu berühren?

Für noch gefährlicher als das Menstruationsblut wurde das Wöchnerinnenblut gehalten. 30 bis 40 Tage nach der Geburt mußten die Wöchnerinnen von den Geistlichen erst für "rein" erklärt werden, bevor sie wieder die Kirche betreten durften. Starb eine Frau vor dieser Zeit, konnte sie wegen ihres Blutes, das angeblich den Teufel anlockte, nicht auf dem Friedhof beerdigt werden.

Aber die Kirche stellte noch mehrere Tabus bezüglich des ehelichen Verkehrs auf.

"Wegen der geisttötenden Gewalt des Geschlechtsverkehrs" sollten sich die Eheleute zu bestimmten heiligen Zeiten und Tagen enthalten und zwar: 20 - 40 Tage vor Weihnachten, 40 Tage vor Ostern, zwei Wochen vor und eine Woche nach Pfingsten, außerdem in allen Nächten vom Freitag auf den Samstag und vom Samstag auf den Sonntag, in den Nächten vor einem und an einem Feiertag und an den Bußtagen der Woche, also am Mittwoch und am Freitag!

Stand eine Kommunion bevor, sollte man sich grundsätzlich mindestens drei Nächte vorher zurückhalten.

Außerdem wurde in der Hochzeitsnacht oder sogar die ersten drei Tage nach der Trauung sexuelle Enthaltsamkeit kirchlicherseits gewünscht.

Nach Georg Denzlers Berechnungen durften die Eheleute 2/3 des Jahres keinen sexuellen Kontakt haben.

"Abschreckende Beispiele von der Strafe Gottes zirkulierten, die die Übertreter dieses Gebotes getroffen hatte. Unter seinen vielen Wundergeschichten erzählt Gregor der Große († 604) auch von einer vornehmen, kurz verheirateten Frau, die von ihrer Schwiegermutter eingeladen war, das Einweihungsfest der Sebastianskirche mitzumachen. ‚In der Nacht vorher wurde sie von der Fleischeslust besiegt und konnte sich des Umgangs mit ihrem Manne nicht enthalten. Weil sie die Schande vor den Menschen mehr fürchtete als das Gericht Gottes, ging sie trotz ihrer Gewissensbedenken in die Kirche. Als gerade die Reliquien des hl. Märtyrers hereingetragen wurden, fuhr der böse Geist in sie und konnte trotz vieler Versuche lange nicht ausgetrieben werden; erst dem hl. Bischof Fortunatus von Todi gelang es, ihn zu bezwingen...‘ Dem heiligen Gregor von Tours († 594) zeigte eine Frau ihr blindes und verkrüppeltes Kind ‚und gestand unter Tränen, es an einem Sonntag empfangen zu haben ... Ich sagte ihr, daß das wegen der Sünde der verletzten Sonntagsnacht geschehen sei. Nehmt euch in acht, ihr Männer; es ist doch genug, wenn ihr an den anderen Tagen eurer Lust fröhnt, laßt diesen Tag zum Lobe Gottes unbefleckt; sonst werden euch Krüppel oder Epileptische oder Leprakranke geboren.‘ Auch der Erzbischof Thietmar von Magdeburg erzählt, daß ein Bürger am Feste der unschuldigen Kinder seine Frau zum Beischlaf gezwungen habe, und daß das mit verbogenen Zehen geborene Kind gleich nach der Taufe gestorben sei." (in: Peter Browe, ebenda, S. 47-48).

Die Kirchenbußen bei unerlaubtem Geschlechtsverkehr waren zudem sehr hoch. Nach dem Straf- und Bußbuch Reginos von Prüm mußte man beim Geschlechtsverkehr am Sonntag drei Tage Buße leisten, d. h., die Schuldigen durften sich an diesen drei Tagen nur von Wasser und Brot ernähren und natürlich keinen sexuellen Kontakt haben. Beim Geschlechtsverkehr in der 40-tägigen Fastenzeit vor Ostern wurde dem Paar sogar eine Buße von einem Jahr auferlegt, oder sie hatten 26 Solidi (Goldmünzen) als Almosen zu spenden.

Aber nicht nur an diesen Feier- und Fastentagen mußten sich die Eheleute enthalten.

Gregor der Große († 604) riet den Ehemännern, ihre Frauen bis zur Entwöhnung der Kinder nicht anzurühren, da sonst die Muttermilch verderben würde.

Dieser Ratschlag wurde kurze Zeit später zum Gebot erhoben!

Die Geistlichen wurden auch nicht müde, den Eheleuten zu erklären, daß allzuhäufiger Geschlechtsverkehr zum frühen Altern, schnellen Sterben und zum Zerfall der Gehirnzellen führen würde.

So war Albert Magnus fest überzeugt, daß zuviel Verkehr das Gehirn ausdünnen und zu tiefliegenden und schwachen Augen führen müßte. Zur Untermauerung seiner Theorie erzählte er deshalb jedem, der es hören wollte, folgende Geschichte:
"Ein Magister Clemens aus Böhmen hat mir erzählt, ein gewisser schon angegrauter Mönch sei zu einer schönen Dame gegangen wie ein Heißhungriger. Bis zum Klopfen zur Matutin hat er sie sechsundsechzigmal(!) begehrt. Aber am Morgen lag er krank im Bett und ist noch am gleichen Tag gestorben. Und weil er ein Adliger war, wurde sein Körper geöffnet. Und man fand, daß sein Gehirn ganz ausgeleert war, so daß von ihm nur die Größe eines Granatapfels übriggeblieben war, und die Augen waren genauso vernichtet." (in: Uta Ranke-Heinemann, ebenda, S. 189)

Außerdem war er der Auffassung, daß Menschen, die sich oft dem Geschlechtsverkehr hingeben, die Hunde nachlaufen würden. Seine Erklärung für dieses eigenartige Phänomen, lautete folgendermaßen: "Hunde lieben starken Geruch und laufen hinter Kadavern her, und der Körper eines Menschen, der viel Verkehr hat, nähert sich dem Zustand des Kadavers wegen des vielen verdorbenen Samens." (in: Uta Ranke-Heinemann, ebenda, S. 189)

Wer nun meinte, den Forderungen der Kirche bezüglich des ehelichen Geschlechtsverkehrs folgen zu müssen, durfte sich zum Ersatz aber auch nicht selbst befriedigen.

Die Geistlichen wurden auch hier nicht müde, vor den Schäden wie Rückenmarkschwindsucht, Gehirnaufweichung und Gehirnaustrocknung zu warnen.

Thomas von Aquin hielt die Selbstbefriedigung, den Verkehr mit Tieren, die Homosexualität, den Anal- und den Oralverkehr und den Coitus interruptus für weitaus schlimmer als den Inzest, die Vergewaltigung und den Ehebruch.

Gerade die Selbstbefriedigung stellte laut der Kirche eine schwere Sünde dar, denn die Geschlechtskraft wurde in diesem Fall sinnlos vergeudet.

Den Coitus interruptus hielt Ivo, Bischof von Chartres († 1116), sogar für eine größere Sünde als den Verkehr mit der eigenen Mutter. Denn nach Meinung der Geistlichen steuerten die Männer alles zur Empfängnis bei, gaben also das Leben, während der Mutterschoß nur als Nährboden und Treibhaus für den männlichen Samen fungierte.

Den Homosexuellen drohte nicht nur von der Kirche, sondern auch von weltlicher Seite der Feuertod.


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