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Maike Vogt-Lüerssen: Alltagsgeschichte des Mittelalters

VII. 1. Mittelalterliche Stadtgeschichte

eine Stadt des 15. Jahrhunderts
Abb. 46: Zeitgenössischer Blick auf eine Stadt des 15. Jahrhunderts

Im deutschen Reich waren die ersten Städte (Köln, Trier, Mainz, Worms, Augsburg, Passau, Regensburg) von den Römern zwischen dem 1. Jh. v. Chr. und dem 3. Jh. n. Chr. südlich der Donau und westlich des Rheines errichtet worden. Anfänglich handelte es sich bei diesen "römischen" Städten überwiegend um Kastelle oder Legionslager, die als militärische Ausgangspunkte zur Eroberung und Überwachung des feindlichen Landes erbaut wurden. Typisch für diese römischen Legionslager waren ihre rechtwinklig begrenzten Flächen und die sich rechtwinklig kreuzenden zwei Hauptstraßen.

Die Germanen, die diesen "römischen steinernen Särgen" lange Zeit ablehnend gegenübergestanden hatten, lernten die Städte zu schätzen, als im 9./10. Jh. die Normannen und Ungarn in das Reich einbrachen und alles, was sich ihnen in den Weg stellte, zerstörten, brandschatzten und plünderten. Denn nur hinter den Mauern dieser alten noch vorhandenen Römerstädte konnten die Menschen vor diesen feindlichen Überfällen Schutz finden. Es sollte aber noch einige Jahrhunderte dauern, bis die Bewohner des deutschen Reiches selbst Städte zu gründen oder auszubauen begannen.

In der zweiten Hälfte des 12. Jhs. brach dann schließlich ein regelrechter "Städtebauboom" aus, der zwei Jahrhunderte lang währen sollte. So wurden um 1150 allein im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ungefähr 200 Städte unter anderem Freiburg i. Br. im Jahre 1120, Lübeck im Jahre 1143 und Leipzig im Jahre 1160 - 70 gegründet. Um 1200 entstanden zirka 600 weitere Städte. Der Höhepunkt der Stadtgründungswelle lag um 1220 bis 1350. In dieser Zeit wurden viele Orte in Ost- und Mitteleuropa errichtet. Gegen Ende des Mittelalters gab es schließlich 4 000 deutsche Städte, von denen jedoch 90% bis 95% weniger als 2 000 Einwohner besaßen. Nur 25 deutsche Städte wiesen mehr als 10 000 Einwohner auf (Abbn. 46, 47).

eine Großstadt des 15. Jahrhunderts
Abb. 47: Zeitgenössischer Blick in eine Großstadt des 15. Jahrhunderts

Obwohl eigentlich ursprünglich nur dem König das Recht zustand, Städte und Märkte anzulegen, waren die Herzöge, Grafen und Bischöfe wie z.B. die Zähringer, die Welfen, die Landgrafen von Thüringen und die Erzbischöfe von Mainz ebenfalls sehr aktive Städtegründer. Seitdem sich im 11. Jh. der Handelsschwerpunkt vom Mittelmeer endgültig in Richtung Mittel- und Nordeuropa verschoben hatte und sich die Kaufleute mit ihren Warenangeboten zu reichen Händlern entwickelt hatten, wurden die Städte besonders aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen errichtet. Denn durch die Ansiedlung von Kaufleuten und Handwerkern konnte der Wohlstand der Städtegründer vermehrt und die mittlerweile gehobenen Ansprüche des Adels nach kostbaren Stoffen und Gewürzen leichter befriedigt werden. Durch die vielen städtischen Zollarten (Wegezölle, Durchgangszölle, Markt- und Transitzölle, Geleitgelder, Brückengelder, Strom- oder Flußzölle, Handelszölle), die Steuer- und Abgabeneinnahmen, die Bußgelder des Gerichtswesens, die Einnahmen aus der Ratswaage, den Brauhäusern, den Badestuben und den Freudenhäusern füllten sich die Säcklein der adligen und geistlichen Stadtväter. Aber auch aus militärischen, verkehrspolitischen und verwaltungstechnischen Gründen ließen die adligen und geistlichen Herren Städte bauen. Die Staufer z.B. wollten mit ihren Städten ihr staufisches Hausgut und das Reichsgut wirtschaftlich und verkehrsmäßig erschließen und militärisch absichern. Die adligen Landesherren benutzten ihre Städte als Verwaltungsmittelpunkte, von denen aus man die Fernverkehrsstraßen gut kontrollieren konnte.

So gab es im 12./13. Jh. neben den "gewachsenen" Städten, die sich aus einem oder mehreren Siedlungskernen entwickelt hatten und die allesamt einen unregelmäßigen und komplizierten Stadtumriß aufwiesen, viele neugegründete Städte. Wie ging nun aber die Gründung einer neuen Stadt vor sich, und woher kamen die neuen Bewohner?

Wenn ein adliger oder geistlicher Herr eine günstige Lage für eine neue Stadt gefunden hatte, stellte er zuerst einmal eine Urkunde mit besonderen Privilegien aus, durch die die zukünftigen Stadtbewohner angelockt werden sollten, und beauftragte dann mit der Durchführung der Gründung einen oder mehrere Lokatoren, die größtenteils aus dem niederen Adel stammten.

Die durchschnittliche Bebauungsfläche betrug ungefähr 20 ha. Die Lokatoren ließen gemäß ihrer Aufgabe durch Feldmesser, die mit Meßseil, Pflöcken und Meßlatte bewaffnet waren, den Stadtumriß vermessen und abstecken. Deshalb besitzen diese Gründungsstädte im allgemeinen auch einen regelmäßigen Grundriß. Im Idealfall handelte es sich um eine Gründung auf "wilder Wurzel", d. h., auf unbebautem Land. Meistens jedoch entstanden die neuen Städte in der Nähe einer Burg, eines Klosters, einer bedeutenden Straßenkreuzung. Mit der Durchführung der Rodungsarbeiten und der Stadtbefestigung wurden schließlich die hörigen und unfreien Landbewohner der Umgebung beauftragt. Zwischenzeitlich lasen die Lokatoren an den verschiedensten Plätzen des Reiches öffentlich die Urkunde ihres Herrn vor, um die zukünftigen Stadtbewohner anzuwerben.

Der Herzog Konrad von Zähringen z.B. ließ bei der geplanten Gründung von Freiburg i. Br. folgende Urkunde erstellen:
"Kund sei allen, Zukünftigen wie Gegenwärtigen, daß ich, Konrad, in meinem Ort Freiburg einen Markt errichtet habe im Jahre 1120 nach der Geburt des Herrn. Mit den von überallher zusammengerufenen angesehenen Kaufleuten habe ich in einer beschworenen Vereinbarung beschlossen, daß sie die Marktsiedlung beginnen und ausbauen sollen.

Daher habe ich jedem Kaufmann in der geplanten Marktsiedlung eine Hausstätte zugewiesen, auf der er ein eigenes Haus erbauen kann, und habe verfügt, daß mir und meinen Nachfolgern von jeder Hausstätte ein Schilling öffentlicher Münze jährlich am Martinstage zu zahlen sei. Es sei daher jedermann kund, daß ich auf ihre (der Kaufleute) Bitten und Wünsche hin folgende Rechte bewilligt habe, die – so schien es mir ratsam – in einer Urkunde zusammengeschrieben werden sollten, damit man sie auf lange Zeit im Gedächtnis bewahre, so daß meine Kaufleute und ihre Nachkommen mir und meinen Nachfahren gegenüber dieses Privileg für alle Zeiten behaupten können.

  1. Ich verspreche Frieden und sichere Reise in meinem Machtbereich und Herrschaftsgebiet allen, die meinen Markt aufsuchen. Wenn einer von ihnen auf dieser Strecke beraubt wird, werde ich, wenn er den Räuber namhaft macht entweder dafür sorgen, daß die Beute zurückgegeben wird, oder ich werde selbst zahlen.
  2. Wenn einer meiner Bürger stirbt, soll seine Frau mit den Kindern alles besitzen und frei von allen Ansprüchen behalten, was ihr Mann hinterlassen hat.
  3. Allen Marktsiedlern verleihe ich, daß sie an den Rechten meines Volkes und der Landsleute teilhaben sollen, soweit ich es vermag, damit sie insbesondere frei von aller Banngewalt die Weiden, Wasserläufe, Gehölze und Wälder nutzen können.
  4. Allen Kaufleuten erlasse ich den Zoll.
  5. Niemals werde ich meinen Bürgern einen neuen Vogt oder einen neuen Priester ohne ihre Wahl setzen, sondern wen sie dazu wählen, den sollen sie unter meiner Bestätigung haben.
  6. Wenn sich zwischen meinen Bürgern ein Zwist oder Streit erhebt, soll er nicht nach meinem oder ihres Vorstehers Belieben entschieden werden, sondern soll gerichtlich verhandelt werden, wie es Gewohnheit und Recht aller Kaufleute, besonders aber derer von Köln, ist.
  7. Wenn jemand durch Mangel am Lebensnotwendigen dazu gezwungen ist, darf er seinen Besitz verkaufen, wem er will. Der Käufer aber soll von der Hausstätte den festgesetzten Zins entrichten.

Damit meine Bürger diesen Zusagen nicht etwa nur geringen Glauben schenken, habe ich mit zwölf meiner namhaftesten Ministerialen durch Eid auf die Reliquien der Heiligen dafür Sicherheit geleistet, daß ich und meine Nachfahren alles Vorstehende stets erfüllen werden. Damit ich aber diesen Eid nicht um irgendeiner Not willen breche, habe ich mit meiner Rechten dem freien Manne ... und den Vereidigten des Marktes wegen dieser Sache ein unverbrüchliches Treuegelöbnis gegeben. Amen." (in: Karl Kroschell, Deutsche Rechtsgeschichte 1 (bis 1250), Reinbek 1972, S. 160/161)

In diesem Fall hier schloß also der zähringische Herzog Konrad mit einer Gruppe von Kaufleuten einen Vertrag, der von zwölf seiner Ministerialen beschworen wurde. Die Kaufleute erhielten laut Urkunde Hausstätten zu Erbzinsrecht, durften ihre Geistlichen und Vögte selbst wählen, genossen Zollfreiheit und bekamen die Nutzungsrechte an der Allmende zugesichert. Zusätzlich wurde Marktfrieden gewährt. Jede Untat innerhalb der Stadt oder auf dem Weg zu ihr sollte schwer bestraft werden. Da man das Kölner Recht für Freiburg i. Br. übernahm, waren die Rechtsverhältnisse sofort geregelt. Und das städtische Erbrecht machte auch die Frauen vollerbberechtigt. All diese und ähnliche Bestimmungen mußten nicht nur für die Kaufleute, sondern auch für die Landbevölkerung verlockend sein.

In den mittelalterlichen Stadtrechten und -freiheiten wurden die archaischen Gebräuche wie Frondienste abgeschafft, alle Erbschaftsabgaben wurden aufgehoben, und der städtische Boden war frei vererbbar. In einigen Stadturkunden wurde noch deutlich darauf hingewiesen, daß die Stadt oder deren Vertreter sich auch um den erbenlosen Nachlaß durch die Suche nach möglichen Erben kümmern würde.

Kein Wunder, daß die Städte besonders attraktiv für die Hörigen und Leibeigenen wurden. Aber konnten diese sich einfach von ihrer Bindung zum ehemaligen Grundherren durch Flucht lösen?

Kaiser Heinrich IV. verfügte diesbezüglich, daß nur Hörige, die tatsächlich noch auf dem Herrenhof lebten, dem Hofrecht des Grundherrn unterstehen sollten. Die selbständig wohnenden, wenn auch unfreien Handwerker sollten nach dem Recht der Stadt, in der sie lebten, gerichtet werden. Heinrich V. ließ diese unfreien Handwerker in Speyer vom Sterbefall und vom Thing ihres grundherrlichen Vogtes befreien. "Ihre grundherrliche Abkunft soll vergessen, ihre Rechtsstellung der der anderen Bürger gleich sein, und endlich sollen die grundherrlichen Vögte die Abgabenrückstände ihrer in der Stadt wohnenden Hörigen nur noch durch das städtische Gericht eintreiben dürfen." (in: Hans Planitz, Die Deutsche Stadt im Mittelalter – Von der Römerzeit bis zu den Zunftkämpfen, Graz, Köln 1954, S. 88)

Große Teile der ländlichen Bevölkerung flohen im 12./13. Jh. jedoch nicht aus erbrechtlichen Gründen in die Städte, sondern um sich vielmehr den immer erbarmungsloseren Ausbeutungen durch ihre Grundherren, deren Ansprüche nach den Kreuzzügen stetig stiegen, zu entziehen, oder um den Folgen der vielen blutrünstigen Fehden, die über ihre Felder und Wiesen ausgetragen und bei denen oft die Ernteerträge dem Feuer geopfert wurden, zu entgehen.

Als Neuankömmling war man in der Stadt zwar noch Eigenmann des Stadtherrn ("Luft macht eigen"), aber nach Jahr und Tag kam man schließlich, falls der alte Grundherr einen bis dahin nicht gefunden und zurückgefordert hatte, doch in den Genuß der Stadtfreiheiten ("Stadtluft macht frei"). Und in der Stadt durfte man sich dann nicht nur den Ehepartner frei wählen, sondern war von den grundherrlichen Arbeitsverpflichtungen frei, nicht mehr an die Scholle gebunden und konnte frei über seine Arbeitskraft und seinen Arbeitsertrag verfügen. Hier in der Stadt besaß man die Freizügigkeit, hier waren alle Bewohner dem Recht nach gleich, jedem wurde Frieden und Freiheit garantiert, und hier gab es das freie Besitz- und Erbrecht sowohl für die männliche als auch für die weibliche Stadtbevölkerung. All diese genannten städtischen Freiheiten gehörten neben der Stadtmauer, dem Stadtrecht und der marktorientierten Wirtschaft zum Charakteristikum der mittelalterlichen Stadt.

Und die Städte im Mittelalter füllten sich auf Grund ihrer vielen Vorteile: Köln hatte im 13./14 Jh. ungefähr 50.000 Einwohner, Magdeburg 30.000, Lübeck 25.000 (um 1400), Bremen 20.000 (um 1350), Danzig und Nürnberg ungefähr 20.000 (im 15. Jh.); Hamburg, Braunschweig, Frankfurt am Main, Augsburg und vielleicht auch Lüneburg wiesen zwischen 10.000 und 18.000 Einwohner auf. Im Vergleich dazu konnten Brüssel 30.000, Paris 100.000, Florenz 55.000 (um 1340), Mailand 85.000 (Ende des 15. Jhs.), Peking 1.200.000 (um 1270) Einwohner vorzeigen. Neben diesen mittelalterlichen Großstädten gab es Mittelstädte mit 2.000 bis 10.000 Einwohnern wie Trier, Dortmund, Mainz, Emden, Osnabrück und Bonn. Aber den größten Teil der Städte (90 - 95%) machten, wie schon erwähnt, die Kleinstädte mit weniger als 2 000 Einwohnern aus. In der Blütezeit des deutschen Städtewesens lebten 25% der Deutschen in Städten.


Lesetipps:
  • Boockmann, Hartmut: Die Stadt im späten Mittelalter. München 1987 (2. Auflage) (sehr gut)
  • Kroeschell, Karl: Deutsche Rechtsgeschichte 1 (bis 1250). Hamburg 1976 (3. Auflage)
  • Meckseper, Cord: Städtebau, S. 75-86, in: Monumenta Germaniae Historica. Stuttgart 1950
  • Pfalz, Franz: Bilder aus dem deutschen Städteleben. Bd. 1, Leipzig 1869 und Bd. 2, Leipzig 1871
  • Planitz, Hans: Die Deutsche Stadt im Mittelalter – Von der Römerzeit bis zu den Zunftkämpfen. Graz, Köln 1954 (sehr gut)

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