Meister von St. Jean de Luz: Porträt von Jeanne de Montaigu, um 1475
Der Makel der Unehelichkeit
Durch den Sexualitätskomplex der Geistlichen, die Geschlechtsverkehr – wenn überhaupt – nur in der Ehe und auch da nur zur Zeugung einer reichlichen Nachkommenschaft tolerieren wollten, gerieten seit dem Hoch- und Spätmittelalter die unehelich Geborenen in die Randgruppe der Gesellschaft. Mit diesem Geburtsmakel war man, falls die Eltern nicht dem Klerus, dem Adel oder der reichen Bürgerschicht angehörten, sein Leben lang gebrandmarkt. Denn außer Tagelöhnerarbeiten, der Prostitution oder der Bettelei gab es keine Verdienstmöglichkeiten. Auch das Handwerk schloß unehelich geborene Bewerber von vornherein aus.
Ganz anders sah es in den höheren Kreisen der Gesellschaft aus. Hier konnten die unehelich geborenen Söhne die geistliche Laufbahn einschlagen, die es ihnen ermöglichte, daß sie bis zu ihrem Lebensende mit kirchlichen Pfründen versorgt waren. Die unehelichen Sprößlinge fürstlicher Herrschaften erreichten in der Kirchenhierarchie sogar beachtliche Positionen, konnten Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle werden; nur der Aufstieg in die hochadlige Spitze war ihnen, da sie nicht erbberechtigt waren, verwehrt.
Auch unehelich geborene adlige Mädchen, wie die Mutter der hier abgebildeten Jeanne de Montaigu, die eine illegitime Tochter Philipp des Guten († 1467) war, hatten keine Probleme mit ihrer Verheiratung. Während in der Stadt kein Handwerker eine „gewöhnliche“ Frau mit diesem Geburtsmakel geheiratet hätte, waren adlige Bastardinnen und deren Töchter stets gefragte Bräute für Möchte-gern-Aufsteiger (Abb. 58).