Lucas Cranach der Ältere: Kurfürst Johann Friedrich der Großmütige als Verlobter, 1526
Johann Friedrich der Großmütige (1503-1554)
Johann Friedrich wurde als erster Sohn von Johann dem Beständigen (1468-1532) (Ab. 191), dem Bruder Friedrich des Weisen (Abb. 192), und als einziges Kind von dessen erster Gattin Sophie, einer Tochter des Herzogs Magnus II. von Mecklenburg-Schwerin, am 30. Juni 1503 geboren. Seine Mutter starb an den Folgen dieser Geburt. Aus der Ehe seines Vaters mit Margarethe von Anhalt-Köthen († 1521) (Abb. 193), die im Jahre 1513 geschlossen wurde, gingen seine vier Halbgeschwister Marie († 1583) (Abb. 194), Margarete († 1535), Johann (bereits als Baby gestorben) und Johann Ernst (1521-1563) (Abb. 195) hervor.
In den Jahren 1519 bis 1523/24 galt die jüngste Schwester von Karl V., Katharina von Österreich (Abb. 196), als seine zukünftige Frau. Am 6. Juli 1519 war sogar der Heiratsvertrag unterzeichnet und am 3. Februar 1520 die Ehe von Karl V. in eigener Person und den Vertretern von Johann Friedrich vor Notar und Zeugen in Gegenwart des Kurfürsten Friedrich des Weisen und königlicher Räte "per verba de praesenti" geschlossen worden. Aber zur tatsächlichen Hochzeit sollte es nie kommen. Karls V. Bruder Ferdinand sah schließlich wegen des Schutzes, den der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise den "ketzerischen Lutheranern" gewährte, seine Schwester Katharina "lieber ertrunken als in Deutschland". Am 8. Januar 1524 teilte man dem sächsischen Kurfürsten schließlich mit, dass Karls Vertreter in Spanien dessen jüngste Schwester während dessen Abwesenheit mit dem portugiesischen König Johann III. verheiratet hätten. Angeblich wäre dies auch der Wunsch von Katharina von Österreich gewesen.
Im Jahre 1526 fand sich für Johann Friedrich letztendlich eine andere Braut, die 14-jährige Sibylle von Kleve-Jülich-Berg († 1554) (Abb. 197), die die ältere Schwester von Anna von Kleve († 1557) (Abb. 198), der vierten Gattin des englischen Königs Heinrich VIII., war. Die Verlobung fand am 8. September 1526 und die Hochzeit am 9. Februar 1527 statt.
Im Jahr 1532 wurde Johann Friedrich der Großmütige als Nachfolger seines verstorbenen Vaters Kurfürst von Sachsen. Seine Zeitgenossen hatten nicht viel Gutes über ihn zu berichten. Er galt als mißtrauisch, kleinlich, stur, jähzornig, eigensinnig, schwerfällig, arrogant, töricht, prunksüchtig, verschwenderisch, cholerisch (mit blutunterlaufenen Augen) und zur Freundschaft kaum fähig. Er war zudem so ungeheuerlich fett, daß nur ein einziges Pferd, ein riesiger friesischer Hengst, in der Lage war, ihn zu tragen, ohne gleich zusammenzubrechen.
Neben dem Landgrafen Philipp von Hessen (1509-1567) zählte er zu den weltlichen Führern der protestantischen Bewegung. So hatte es Karl V., als er 1546 Zeit fand, gegen die protestantischen Fürsten und Reichsstädte vorzugehen, besonders auf ihn abgesehen. Und am 24. April 1547 gelang es diesem wirklich, in der Schlacht von Mühlberg beide weltlichen Protestantenführer, gegen die er schon ein Jahr zuvor die Reichsacht erlassen hatte, gefangenzunehmen. Wegen Rebellion verurteilte er den Landgrafen Philipp von Hessen und den Kurfürsten Johann Friedrich zum Tode, begnadigte sie dann jedoch zu lebenslanger Haft. In der Wittenberger Kapitulation, am 19. Mai 1547, mußte Johann Friedrich zugunsten Moritz von Sachsen (Abb. 199) auf die Kurwürde und den Kurkreis verzichten und seine thüringischen Erblande um Jena, Weimar, Eisenach und Gotha an seine drei Söhne, Johann Friedrich II. den Mittleren (1529-1595), Johann Wilhelm (1530-1573) und Johann Friedrich III. den Jüngeren (1538-1565), abtreten (Abb. 200). Den größten Teil Sachsens bekam somit sein Konkurrent Moritz zugesprochen. Johann Friedrichs männliche Nachfahren, die sich fortan nur noch Herzöge von Sachsen nennen durften, hatten sich mit dem thüringischen Territorium zufriedenzugeben.
Von 1547 bis zum Jahre 1552 blieb Johann Friedrich, obwohl seine Frau sich „flehentlich bittend“ an den Kaiser gewandt hatte und aus Sorge um ihren Mann sogar ernstlich erkrankt war, in Gefangenschaft und mußte Karl V. auf dessen vielen Reisen begleiten. Aber trotz seiner jahrelangen Abwesenheit vom Herzogtum Sachsen, geschah nichts ohne seine Einwilligung. Am 17. August 1552 wurde er von Karl V., als sich die deutschen protestantischen Fürsten mit Frankreich gegen den Kaiser verbündet hatten, endlich freigelassen. 1553 benutzte Johann Friedrich – unerlaubterweise – schon wieder Kurtitel und Kurwappen (Abb. 201). Ein Jahr später, am 3. März 1554, starb er im Alter von 50 Jahren. 10 Tage zuvor war seine geliebte Gemahlin Sibylle ebenfalls gestorben. Vielleicht hatten Johann Friedrichs Zeitgenossen mit ihrer Vermutung Recht, daß der Tod seiner getreuen Gattin den Kurfürsten so schwer getroffen hatte, daß er ihr folgte.
- Lesetipps:
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