Philippe II. heiratete am 18. Feburar 1692 seine Cousine Françoise Marie von Bourbon (1677-1749), eine Tochter seines Onkels, des französischen Königs Ludwig XIV., und dessen Mätresse Madame de Montespan. Es war eine sehr unglückliche Ehe, aus der sieben Töchter und ein Sohn hervorgingen. Philippe II. hatte viele außereheliche Verhältnisse, aus denen ebenfalls Kinder entstammten.
Philippe II. war wie sein Vater Philippe I. ein reiner Lebemann. Nur im Gegensatz zu seinem Vater bevorzugte er das weibliche Geschlecht. "Der Herzog von Chartres [Philippe II.] hatte den Winter [1695/96] damit verbracht zu spielen, sachkundig die Reize der Choristinnen der Oper zu erforschen und sich in den Schenken herumzutreiben. In der Öffentlichkeit ließ er sich insbesondere mit einer gewissen Florence Pellerin sehen; sie war die Tochter eines Schankwirts in Saint-Germain-des-Prés und schon in sehr jungem Alter an die Oper gegangen. Dort hatte sie, weniger durch Talent als aufgrund ihrer käuflichen Reize Furore gemacht. ... Mademoiselle Florence war siebenunddreißig Jahre alt, als sie die Maitresse Philipps von Orléans wurde. ... Aus ihrer Verbindung ging 1698 Charles de Saint-Albin hervor, der zukünftige Erzbischof von Cambrai." (in: Dirk Van der Cruysse: „Madame sein ist ein ellendes Handwerk“: Liselotte von der Pfalz – eine deutsche Prinzessin am Hof des Sonnenkönigs, S. 406-407).
In einem Brief von Madame de Maintenon, geschrieben am 9. März 1709, lesen wir Folgendes über Philippe II. und seine Töchter: "The Duke of Orleans claims precedence for his daughters before the Princesses of the blood, although married ... The Duchess of Maine will not follow the daughters of the Duke; each party has presented elaborate memorials, and I think the King will decide before the Duke of Orleans sets out [zu den nächsten Kriegsschauplätzen]." (in: The Secret Correspondence of Madame de Maintenon with the Princess des Ursins, Volume I, London 1827, p. 223).
"In seinem Testament hatte Ludwig XIV. den Herzog von Orléans [Philippe II.] keineswegs [wie er ihm auf seinem Sterbebett angedeutet hatte] mit der Herrschaft betraut, sondern ihn lediglich zum Vorsitzenden des Regentschaftsrates ernannt, der den Entscheidungen der Mehrheit unterworfen war. Ludwig XV. war der Obhut des Duc du Maine [Louis Auguste von Bourbon, eines unehelichen Sohnes von Ludwig IV. und Schwagers von Philippe II.] anvertraut worden, das Oberkommando über die königlichen Garderegimenter dem Marschall de Villeroy, der nur dem Bastard [dem Duc du Maine] verantwortlich war. ... Es erschien daher naheliegend, das Testament für ungültig erklären und die Macht an sich zu reißen, um so mehr, als Philippe d'Orléans sehr wohl wußte, daß das Testament und der Erlaß, der die Bastarde [außer den Herzog von Maine noch dessen jüngeren Bruder Louis Alexandre von Bourbon, den Grafen von Toulouse] zur Erbfolge berechtigte, dem alten König von Madame de Maintenon und dem Duc du Maine aufgezwungen worden war. ... Das Parlament wurde noch am Tag, als Ludwig XIV. starb [also am 1. September 1715] schriftlich für den nächsten Tag einberufen. Etwa dreißig Herzöge sowie geistliche und weltliche Pairs nahmen ihre Plätze im Parlament ein, wo sich bereits die Richter und Anwälte versammelt hatten. Philippe d'Orléans traf gegen neun Uhr ein, in Begleitung der Prinzen von Geblüt und der Bastarde du Maine und de Toulouse. ... Der Prinz [Philippe II.] forderte nicht mehr und nicht weniger als die Regierungsgewalt und stellte sein politisches Programm vor: das Königreich zu entlasten, das sich nur langsam von dem langen Krieg um die spanische Erbfolge erholte, die Staatsfinanzen wieder in Ordnung zu bringen, den Frieden zu sichern und das Einvernehmen innerhalb der Kirche in Frankreich wiederherzustellen, das durch die Konstitution Unigenitus nachhaltig gestört worden war ... In einer Abstimmung des Parlaments wurde Philippe d'Orléans einmütig und ohne Einschränkungen als Regent des Königreiches anerkannt. Er dankte dem Hohen Haus und erklärte, er sei damit einverstanden, daß die Vormundschaft über den minderjährigen König nicht ihm übertragen worden sei, daß ihm jedoch mit der militärischen Befehlsgewalt auch das Kommando über die königlichen Garderegimenter zustehe. Der Regent stürzte sich mit einem Eifer in die Arbeit, der seine Mutter beunruhigte. Anfang Oktober [1715] schreibt sie ihrem Schwiegersohn von Lothringen: 'Ich sterbe vor Angst, daß mein Sohn vor lauter Arbeit noch ganz krank wird. Gestern konnte er nicht mehr und ging schon um 9 Uhr zu Bett; heute morgen hat er dann schon um 5 Uhr wieder zu arbeiten angefangen und arbeitet jetzt immer noch. Es hat bereits 11 Uhr geschlagen; ich habe ihn heute noch gar nicht zu Gesicht bekommen.' Da Philippe d'Orléans wußte, daß seine Mutter von Politik nicht viel verstand [oder besser verstehen wollte, denn wie sie stets äußerte, die Politik ist nichts für Frauen!], mißtraute er ihren brieflichen Plaudereien und hütete sich, ihr bei den kurzen Besuchen, die er ihr täglich abstattete, von seinen Angelegenheiten zu erzählen." (in: Dirk Van der Cruysse: „Madame sein ist ein ellendes Handwerk“: Liselotte von der Pfalz – eine deutsche Prinzessin am Hof des Sonnenkönigs, S. 577-579). Philippe II. war ein großer Politiker gewesen. Es ist schade - für den weiteren Verlauf der Geschichte und für die Menschheit -, dass er bereits am 2. Dezember 1723 an einem Schlaganfall verstarb.
"Die großen politischen Ereignisse der letzten Monate des Jahres 1718 - die Abschaffung der Privilegien der Bastarde [des Herzogs von Maine und des Grafen von Toulouse] ... zudem reizte ihn [Philippe II.] ständig sein Schwager, der Duc du Maine, indem er den kleinen König [Ludwig XV.] manipulierte und die Opposition des alten Hofes (der gegen seine Außen- und Geldpolitik war und sich für die Interessen [des spanischen Königs] Philipps V. einsetzte) um sich scharte. Am 26. August [1718] gelang es ihm, durch ein unter strengster Geheimhaltung vorbereitetes großes Throngericht seine Autorität wiederherzustellen. Das Parlament, das am Morgen in die Tuilerien einberufen wurde, wohnte fassungs- und machtlos seiner eigenen Entmachtung bei. Dem Duc du Maine (für seinen Bruder, den Comte de Toulouse, machte man eine Ausnahme, da er niemandem im Wege war) wurde bei dieser Gelegenheit sein Rang als Prinz von Geblüt aberkannt; gleichzeitg entzog man ihm die Vormundschaft über den König. In weniger als zwei Stunden war Philippe d'Orléans wieder der unbestrittene Herr in Frankreich." (in: Dirk Van der Cruysse: „Madame sein ist ein ellendes Handwerk“: Liselotte von der Pfalz – eine deutsche Prinzessin am Hof des Sonnenkönigs, S. 601).