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04/07/2014

Der unkorrekte Titel "Königin Margarethe II. von Dänemark"

Eigentlich hätte sich die dänische Königin Margarethe II. von Dänemark bei ihrer Thronbesteigung nicht "Margarethe II." nennen dürfen, denn dann hätte es vor ihr eine Königin Margarethe I. von Dänemark geben müssen, die es nicht gab. Es gab in der Vergangenheit allerdings eine sehr berühmte dänische Königstochter, die Margarethe hieß. Sie wurde im Jahr 1352 geboren und starb am 28. Oktober 1412, als sie das Opfer einer schweren Epidemie in Flensburg geworden war. Diese Margarethe war die zweite Tochter des dänischen Königs Waldemar IV. gewesen. Sie wurde am 9. April 1363 mit dem norwegischen König Hakon VI. verheiratet und trug daher den Titel "Königin von Norwegen". Als ihr Vater im Jahr 1375 starb, ließ dieser nur zwei Töchter zurück: Ingeborg und Margarethe. Ingeborg, die mit dem Herzog Heinrich III. von Mecklenburg verheiratet war, hatte einen Sohn Albrecht IV., der nach alter Tradition eigentlich der Nachfolger seines dänischen Großvaters hätte werden müssen. Margarethe kam diesem Ereignis jedoch zuvor und konnte durch ihr hohes politisches Geschick erreichen, dass diese Position ihrem einzigen Kind, ihrem Sohn Olaf, geboren im Jahr 1370, gewährt wurde. Als ihr Gatte, der König von Norwegen, bereits im Jahr 1380 starb, wurde Margarethe für ihren minderjährigen Sohn nicht nur seine Regentin für Dänemark, sondern auch für Norwegen. Außergewöhnlich für ihr Geschlecht war jedoch, was im Jahr 1387 geschah, als ihr Sohn, der König von Norwegen und Dänemark, aus dem Leben schied. Die Dänen und Norweger hatten sich mittlerweile so sehr an ihre hochintelligente und diplomatisch sehr geschickte Herrin gewöhnt, dass sie sie gern als ihr Oberhaupt behalten wollten. Aber der Königstitel stand im 14. Jahrhundert dem weiblichen Geschlecht nicht zu. "Aber sie war kein Mann, und nach dänischem wie norwegischem Recht war es nicht möglich, eine Frau auf den Königsthron zu heben. Es kam also darauf an, einen Rechtstitel zu finden, der Margarethe die Möglichkeit eröffnete, die Herrschaft als ein in den Verfassungsvorstellungen der Zeit nicht vorgesehener 'weiblicher König' zu behalten und Zeit genug zu finden, sich nach einem Erben für beide Reiche in Ruhe umzusehen ... Nach wohl gründlicher Beratung fand man einen Ausweg, indem man für Margarethe eine Rangstellung schuf, die der eines auf Dauer regierenden Reichsverwesers gleichkam. So konnte sie Königsgewalt ausüben, ohne König zu sein; den Titel 'Königin' führte sie weiter als Königin-Witwe für Norwegen, sie war also nie Königin Margarethe I. von Dänemark. Die erste offiziell regierende dänische Königin ist erst in unseren Tagen nach Änderung der Thronfolgerechte, nun aber - historisch unkorrekt - als Margarethe II. proklamiert worden." (in: Karl Schnith (Hrsg.): Frauen des Mittelalters in Lebensbildern, Graz, Wien und Köln 1997, S. 396). Margarethe blieb übrigens bis zu ihrem Tode im Jahre 1412 - also rund 25 Jahre lang - die Reichsverweserin nicht nur von Norwegen und Dänemark, sondern auch von Schweden.