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Frohe Weihnachten / Merry Christmas

Eine wunderschöne Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2025 wünscht Ihnen, meine lieben Leser und Leserinnen, Ihre Maike Vogt-Lüerssen von Downunder.

Möge das nächste Jahr Ihnen Gesundheit und viel Liebe schenken. Ganz besonders möchte ich mich bei denjenigen bedanken, die meine Bücher und E-Books gekauft haben und mir damit ermöglichen, meiner großen Leidenschaft, der Geschichte, weiterhin nachgehen zu können.

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Alltagsgeschichte des Mittelalters

VII. 2. Die Bewohner einer mittelalterlichen Stadt

Die Bewohner einer mittelalterlichen Stadt lassen sich grob in Bürger und Nichtbürger einteilen.

Die Bürger konnten die Freiheiten der Stadt genießen und waren z.B. von der Heerfahrt befreit. Neben vielen Rechten hatten sie auch Pflichten zu erfüllen. So war z.B. die Wehrpflicht eine allgemeine Bürgerpflicht. Im Kriegsfalle mußten sie die Stadt mit den eigenen Waffen verteidigen und in Friedenszeiten an der Stadtbefestigung mithelfen. Auch Steuern hatten sie zu zahlen und eventuelle Schulden der Stadt mit abzutragen.

Um Bürger zu werden, hatte man einen Bürgereid abzulegen, der zu bestimmten Zeiten wiederholt werden mußte, und seit der zweiten Hälfte des 12. Jhs. eine geringe Eintrittsgebühr zu zahlen. Im Laufe der Zeit kamen jedoch weitere Bedingungen hinzu. So mußte man schließlich von ehelicher Geburt sein, Haus- oder Grundbesitz oder ein Mindestvermögen vorweisen oder selbständig ein Handwerk ausüben können. Selbst die Kosten für die Aufnahmegebühr wurden immer höher und machten in vielen Städten im Spätmittelalter schließlich eine beträchtliche Summe aus. Das Bürgerrecht, in das in der Regel die Ehefrau und die unmündigen Kinder eines Bürgers eingeschlossen waren, war nicht erblich, d.h. die männlichen Kinder von Bürgern mußten ab dem 15./16. Lebensjahr selbst ihren Bürgereid leisten. In manchen Städten konnten auch die Frauen das Bürgerrecht erwerben, besaßen dann jedoch trotzdem keine politischen Rechte.

Neben den Bürgern hatten auch die "Pfahlbürger" oder "Ausbürger" das Bürgerrecht. Sie lebten außerhalb der Stadt auf dem Lande und wollten durch den Erwerb des Bürgerrechtes nur den Schutz der Stadt gewinnen und an den städtischen Vorrechten teilhaben können. In einigen Städten forderte man von ihnen, daß sie, bevor sie Bürger wurden, ein Grundstück in der Stadt erwarben und dort mindestens in der Winterszeit einige Wochen verbrachten. Außerdem mußten sie wie die Bürger Steuern zahlen und, wenn sie in der Stadt waren, Wachdienst leisten. Adlige Herren, Geistliche und Juden dagegen erhielten im allgemeinen nur selten das Bürgerrecht zugestanden.

Neben den Bürgern und Pfahlbürgern gab es noch die Nichtbürger oder "Mitwohner". In der Einwohnerschaft von Nürnberg im Jahre 1449 zählten 17583 zu den Bürgern (die Familienangehörigen wurden mitgezählt) und 1976 zu den Nichtbürgern.

Diese Nichtbürger waren nicht vermögend genug, um das Bürgerrecht erwerben zu können. Trotz alledem waren sie steuer-, wehr- und gerichtspflichtig, da sie laut der Stadtherren an der gewerblichen Arbeit in der Stadt beteiligt waren. Als Nichtbürger hatte man es schwer, städtischen Grundbesitz zu kaufen oder in einer Gilde oder in einer Zunft Aufnahme zu finden. Ebensowenig konnte man politische Rechte erlangen.

Neben den Bürgern und Nichtbürgern lebten manchmal auch Gäste in der Stadt, die weder der einen noch der anderen rechtlichen Stadtgruppe zugezählt wurden. Als Gast mußte man nämlich keine Steuern zahlen und nicht an der Stadtverteidigung mithelfen. Man durfte jedoch auch keinen städtischen Grundbesitz erwerben. Im Todesfall nahm der Rat den Besitz des betreffenden Gastes in Verwahrung. Falls sich über Jahr und Tag keine Erben meldeten, kassierten die Stadtherren zum Wohl der Stadt die Erbschaft ein.

Neben dieser vom rechtlichen Standpunkt aus gesehenen Einteilung der Stadtbevölkerung in Bürger und Nichtbürger war auch eine Gliederung nach sozialen Gesichtspunkten möglich. So konnte man die einzelnen Stadtbewohner entweder der Oberschicht, der Mittelschicht, der Unterschicht oder der Randgruppe zuordnen. Zur Oberschicht gehörten die Groß- und Fernkaufleute, die Gewandschneider, die Ministerialen, die reichen Grundbesitzer und eventuell einige Handwerksmeister und die Spitze der Gewerbetreibenden. Für all diese Personenkreise war ein hohes Einkommen, der Besitz eines großen Vermögens, die Ausübung ganz bestimmter Berufe und der Besitz von Grund und Boden gemeinsam. Nur Mitglieder dieser Oberschicht wurden mit der Stadtverwaltung beauftragt und konnten damit ihren politischen Einfluß geltend machen.

Zur Mittelschicht zählten im allgemeinen die Handwerker, die wohlhabenden Kleinhändler, Brauer, Fuhrunternehmer, Schiffer, z.T. die städtischen Angestellten wie Stadtschreiber oder Syndikus, Wundärzte, Apotheker, Baumeister, Maler, Bildschnitzer und die wohlhabenden Ackerbürger.

Die zahlenmäßig größte Schicht in den Städten stellten die Handwerker. Sie machten oft fast 50 % der Bürger aus. Aber Handwerker war nicht gleich Handwerker. Hoch angesehen waren z.B. die Goldschmiede und Kürschner, und ganz unten standen die Leineweber. Welche Berufe es in den mittelalterlichen Städten gegeben hat, soll anhand der Stadt Esslingen im Jahre 1384 gezeigt werden:
2 Apotheker, 1 Arzt, 4 Axteindreher, 117 Bäcker, 26 Bader, 56 Binder (Hausanstreicher), 7 Dachdecker, 4 Dreher, 1 Drescher, 4 Eicher, 2 Faßträger, 13 Fischer, 58 Gerber, 1 Gießer, 1 Glaser, 7 Goldschmiede, 1 Grabenmeister, 5 Hafner (Töpfer), 1 Harnischmacher, 1 Heumeister, 2 Helmschmiede, 2 Karrenspanner, 1 Käsbohrer, 1 Kessler, 15 Knechte, 5 Köche, 6 Kornmesser, 12 Kramer, 1 Kupferschmied, 21 Kürschner, 50 Küster, 4 Läufer, 10 Mägde, 5 Maler, 4 Maurer, 3 Melwer (Mehlhändler), 3 Messerschmiede, 53 Metzger, 8 Müller, 3 Näherinnen, 1 Ölschläger (Inhaber einer Ölmühle), 1 Pfannenschmied, 1 Ringdreher, 4 Säckler (stellt aus Leder Taschen, Ranzen und dgl. her), 3 Sackträger, 12 Sattler, 1 Schaffner (der Aufseher einer Wirtschaft), 1 Scharwächter (ein Nachtwächter in den Straßen), 6 Scherer (Barbiere), 27 Schmiede, 53 Schneider, 2 Schröpfer, 94 Schuhmacher, 1 Schwertmacher, 1 Seiler (stellt Taue, Schnüre, Lindenstränge und Kordeln her), 6 Spengler (Spangenmacher, später Blechschmiede und Klempner), 1 Spießmacher, 2 Sporenmacher, 13 Wächter, 9 Wagner, 24 Weber, 178 Weingärtner, 1 Weinschenk, 16 Weinzieher, 2 Wirte, 3 Wollweber, 1 Würfelmacher, 1 Zehnter (Erheber des Zehnten), 1 Ziegler (Ziegelbrenner, Backsteinmacher), 34 Zimmerleute, 1 Zöllner. 394 Frauen blieben ohne Berufsangabe. (in: Geschichte für morgen 2, Hirschgraben-Schulbuchverlag, Frankfurt am Main 19856, S. 71)

In der Blütezeit der städtischen Wirtschaft (1350 - 1470) stellten das Textil- und das Metallgewerbe rund 2/3 der Beschäftigten.

Dabei wurden die einzelnen Berufe weit aufgespalten. Also einen Schneider, der den Stoff zuschnitt, dann nähte und bestickte, eventuell Kappen oder Hüte, Pelzwaren, Männer- und Frauenkleidung anfertigte, gab es nicht. Jeder einzelne Arbeitsschritt hatte seinen eigenen Beruf zur Folge. So fand man in den Städten Tuchscherer, die nur die Stoffe zuschnitten, Seidensticker, Hutmacher, Kürschner, Flickschneider, Schneider, die nur Frauenkleider verkauften usw.

Auch im Metallgewerbe waren die Handwerker auf einzelne Produkte und Arbeitsschritte spezialisiert. Goldschmiede, Kupferschmiede, Silberschmiede, Haubenschmiede, Hufschmiede, Löffelschmiede, Messerschmiede, Nagelschmiede, Pflugschmiede, Sichelschmiede, Scherenschmiede und Waffenschmiede kamen sich somit untereinander nie ins Gehege!

Die Frauen waren meistens als Hausgehilfinnen oder Mägde in fremden Haushalten zu finden und wurden z.T. wie auch heute noch weit schlechter als ihre männlichen Kollegen bezahlt.

Viele unverheiratete Frauen waren Lohnarbeiterinnen, die hauptsächlich in der Wollweberei eine Anstellung fanden, oder als Wäscherinnen und Krämerinnen, die mit Obst, Gemüse, Butter, Hühnern, Eiern, Heringen, Mehl, Käse, Milch, Salz, Öl, Senf, Essig, Federn, Garn und anderen Waren handelten, tätig.

Auch die verheirateten Frauen hatten z.T. ebenfalls einen eigenen Beruf, der nicht unbedingt mit dem Beruf des Ehegatten identisch sein mußte. So gab es Weinhändlerinnen, Wechslerinnen, Gürtlerinnen, Eisenwarenhändlerinnen, Gewürzhändlerinnen, Brauerinnen, Bäckerinnen (besonders Feinbäckerinnen, die für Kuchen und Kekse zuständig waren), Kerzenherstellerinnen, Apothekerinnen, Abschreiberinnen, Hebammen, Krankenpflegerinnen, Bademägde, Maurerinnen, Schmiedinnen, weibliche Musikanten wie Lauten- und Zimbelschlägerinnen, Pfeiferinnen, Fiedlerinnen, Schellenträgerinnen, Pförtnerinnen, Turmwächterinnen, Zöllnerinnen, Ärztinnen, Schulmeisterinnen usw.

Zudem waren die Frauen in kleinen Holz- und Metallindustrien beschäftigt, um Nadeln, Schnallen, Ringe, Besen, Bürsten, Matten, Körbe, Holzschüsseln und Rosenkränze herzustellen, und arbeiteten in sämtlichen Herstellungsstadien der Textilproduktion als Schneiderinnen, Kürschnerinnen, Handschuhmacherinnen, Hutmacherinnen, Tuchwalkerinnen, Kämmerinnen, Nopperinnen, Bleicherinnen, Färberinnen, Gewandschneiderinnen, Garnmacherinnen, Goldspinnerinnen, Seidmacherinnen, Seidspinnerinnen, Seidenherstellerinnen.

Die Garnmacherinnen, die die Appretur des von den Garnzwirnern gezwirnten Leinengarns besorgten, und die Seidmacherinnen waren sogar in Frauenzünften organisiert. Die Goldspinnerinnen, die Blattgold und -silber für die Malerei, das Möbel- und Buchgewerbe, für die kirchlichen Gewänder und Stickereien und für die kostbaren Gewänder der Reichen herstellten, waren mit den Goldschlägern zu einer Zunft vereinigt.

Die Unterschicht, die 40 - 60% der Stadtbevölkerung ausmachen konnte, reichte von den einfachen Leuten bis zu den Bettlern. In Lübeck zählten um 1380 42% von den 22.000 - 24.000 Einwohnern zu dieser Schicht, zu der neben den armen Handwerksmeistern und Kleinkaufleuten die große Masse der beruflich Unselbständigen wie z.B. die Handwerksgesellen und -lehrlinge, die freien Tagelöhner und Hilfsarbeiter, die Hafenarbeiter und Seeleute, die Türmer, Torwächter und Nachtwächter, die Bader, Stadtpfeifer, die Dienerschaft, das Gesinde und die Bettler gehörten.

In der Randgruppe der städtischen Bevölkerung dagegen fanden sich die Personen, die wegen ihres Berufes, wegen ihrer Religion oder aus anderen Gründen am Rande der Gesellschaft standen wie z.B. der Henker und seine Gehilfen, der Hundeschinder, der Müller, der Töpfer, der Schäfer, der Ziegler, der Hirt, der Totengräber, die Dirne, die Spielleute, die Juden, die Aussätzigen, um nur einige zu nennen.


Lesetipps:
  • Aus dem Alltag der mittelalterlichen Stadt, Heft 62 des Focke-Museums. Bremen 1983
  • Bücher, Karl: Die soziale Gliederung der Frankfurter Bevölkerung im Mittelalter, S. 149-172, in: Berichte des Freien Deutschen Hochstifts N.F.3, 1887
  • Danckert, Werner: Unehrliche Leute – Die verfemten Berufe. Bern, München 1963
  • Ennen, Edith: Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, S. 35-52, in: Mensch und Umwelt im Mittelalter, hrsg. von Bernd Herrmann. Stuttgart 1987 (3. Auflage)
  • Heß, L: Die deutschen Frauenberufe des Mittelalters. München 1940
  • Jecht, Horst: Studien zur gesellschaftlichen Struktur der mittelalterlichen Städte (1926), S. 217-255, in: Die Stadt des Mittelalters, 3. Bd.: Wirtschaft und Gesellschaft, hrsg. von Carl Haase. Darmstadt 1976
  • Judenfeindschaft in Deutschland – von den Kreuzzügen bis zur Aufklärung, in: Geschichte betrifft uns (1/1984)
  • Maschke, Erich: Die Unterschichten der mittelalterlichen Städte Deutschlands (1967), S. 345-454, in: Die Stadt des Mittelalters, 3. Bd.: Wirtschaft und Gesellschaft, hrsg. von Carl Haase. Darmstadt 1976
  • Die Geschichte der Entstehung meiner Bücher "Zeitreise" und "Alltag im Mittelalter"

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